Keine Einigung im Gebührenstreit – wie entscheidet das BAZL? (Ausgabe 2013-35)

Der «Stellungskrieg» der Betreiber und Nutzer des Flughafens Zürich ist noch nicht vorbei.

Wie hoch werden die Gebühren am Flughafen Zürich ab dem 1. Januar 2014 sein? Diese Frage hätte Ende August geklärt sein sollen. Doch die Verhandlungen zwischen Flughafen und Flughafennutzern, die erstmals nach der im Juni 2012 in Kraft getretenen Gebührenverordnung durchgeführt wurden, sind nach sechs Monaten Debatte gescheitert. 

Die Flughafennutzer – am Verhandlungstisch sassen Vertreter von Swiss, Air Berlin, Board of Airline Representatives, General Aviation, Business Aviation und der IG Air Cargo – haben das vom Flughafen zuletzt unterbreitete Angebot abgelehnt, welches eine Gebührenanpassung im tiefen einstelligen Prozentbereich vorsah. 

«Die Flughafennutzer haben im gesamten Verhandlungsprozess aber eine Reduktion der Flughafengebühren gefordert», sagt indes Swiss-Sprecherin Susanne Mühlemann, «wir haben konstruktiv Mittel und Wege aufgezeigt, wie der Flughafen dies erreichen könnte, ohne seine Refinanzierung zu gefährden. Das letzte Angebot führte aber immer noch zu einer Erhöhung der Belastung des Gesamtsystems über vier Jahre im Umfang eines sehr hohen zweistelligen Millionenbetrags.»

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlung als Beobachter begleitet und muss jetzt einen Entscheid fällen. Bis Redaktionsschluss hatte der Flughafen beim BAZL noch keinen Vorschlag zur Festsetzung der Gebühren eingereicht; sobald dies geschehen ist, hat das BAZL 60 Tage Zeit, um diesen zu prüfen und allenfalls zu ergänzen. Von den Flughafennutzern wird kein offizieller Vorschlag erwartet. Ein Genehmigungsentscheid des Bundesamtes darf wohl nicht vor Ende Oktober 2013 erwartet werden.

Zur delikaten Aufgabe des BAZL erklärt Sprecher Urs Holderegger: «Es handelt sich bei allen involvierten Parteien um Privatunternehmen. Wir müssen primär den rechtlichen Rahmen der Verordnung über Flughafengebühren berücksichtigen. Für den Luftfahrtstandort Schweiz sind sowohl eine gute Infrastruktur am Boden wie auch eine attraktive Anbindung wichtig.» Ob der definitive Entscheid an Konzessionen auf Seiten des Flughafens oder der Flughafennutzer geknüpft wird, konnte Holderegger noch nicht beantworten.

Der Flughafen Zürich weist darauf hin, dass die Landegebühren seit 1984 unverändert sind und die Passagiergebühren zuletzt per 1. September 2003 angepasst wurden. Aktuell geht es übrigens nur um Passagiergebühren, in welchen noch bis 2014 auch die Lärmgebühr («Lärmfünfliber») enthalten ist. 

Jean-Claude Raemy