Kundengeldabsicherung: Sind die Hürden zu hoch? (Ausgabe 2014-49)

Durch die Markwalder-Motion würden Start-ups kriminalisiert, sagt eine kritische Stimme.

Die Motion von Nationalrätin Christa Markwalder, die Sanktionierungsmöglichkeiten gegen Veranstalter und Vermittler ohne Kundengeldabsicherung fordert, ist auf gutem Weg. Vor kurzem hat der Bundesrat dem Parlament beantragt, die Motion anzunehmen. 

Dagegen gibt es aber auch kritische Stimmen. Peter Krepper, Rechtsanwalt und Mediator mit Spezialgebiet Reiserecht, setzt hinter die Motion ein Fragezeichen. «Ich staune etwas über die Mentalität der Initianten. Immerhin sind bis zu einem Drittel der Reisebüros nicht versichert, darunter seriöse Start-up-Unternehmen, die es der angebotenen Rahmenbedingungen wegen auch fast nicht sein können.»

Gemeint sind damit die «Einstiegshürden», also die Depotzahlungen, welche die Teilnehmer bei den Kundengeldabsicherern hinterlegen müssen. Hier fragt Krepper: «Wäre es nicht Aufgabe des SRV, für diese Mitglieder Lösungen zu finden, statt sie zu kriminalisieren?»

Kein Verständnis für solche Aussagen zeigt SRV-Geschäftsführer Walter Kunz: «So ist nun mal die Gesetzgebung, es gibt nur schwarz und weiss. Entweder man hält sich daran, oder man hat in der Branche nichts zu suchen.» Die Einstiegshürden hält er nicht für besonders hoch. «In anderen Branchen muss man sich um eine Lizenzierung bemühen oder ein Lager aufbauen. Als Reisebüro benötigt man, etwas überspitzt formuliert, einen Tisch und einen Computer, und schon kann man loslegen. Die Depotzahlung bei einem Kundengeldabsicherer ist eine der wenigen Investitionen, die man zu Beginn tätigen muss. Diese sollte auch ein Start-up aufwenden können.»

Sobald man ein Reisebüro lanciert habe, nehme man schliesslich bereits Gelder ein, die einem zu einem grossen Teil nicht gehören. «Es ist Pflicht, diese treuhänderisch zu verwalten», so Kunz. 

SJ