Kuoni/Hotelplan: Was sagt die Weko? (Ausgabe 2015-13)

Kartellrechtlich würde der Deal nicht zu einer «marktbeherrschenden Stellung» führen.

Derzeit ist Hotelplan der einzige Kandidat, der sein Interesse am Veranstaltergeschäft von Kuoni öffentlich und eindeutig kundtut – vornehmlich an Kuoni Schweiz. Doch was sagt die Wettbewerbskommission (Weko) dazu? TI hat nachgefragt, unter welchen Umständen eine Übernahme kartellrechtlich bedenklich wäre. 

Laut Sprecher Patrik Ducrey müsste die Weko eingreifen, wenn zwei Kriterien erfüllt sind. Erstens: Es entsteht durch den Zusammenschluss bzw. die Übernahme eine «marktbeherrschende Stellung», sprich 40 bis 45% Marktanteil – bezogen auf den Umsatz der Filialen. Zweitens: Es besteht die Gefahr einer «Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs», d.h. Privat- und/oder Geschäftskunden hätten nur noch beschränkte Ausweichmöglichkeiten hin zu anderen Anbietern. 

Zweiteres wäre im stark fragmentierten Schweizer Reisemarkt sicherlich nicht der Fall. Doch wie sieht es mit den Umsatzzahlen aus? Im Jahr 2014 meldete Hotelplan Suisse einen Umsatz von CHF 550 Mio. und Kuoni Schweiz CHF 680 Mio., zusammengerechnet also gut CHF 1,2 Mia. Kuoni-CEO Peter Meier schätzt den gesamten Schweizer Outgoing-Markt auf CHF 15 Mia., andere reden von etwa CHF 12 Mia. – auf jeden Fall liegt der kombinierte Marktanteil massiv unter 40%. 

Von der Retailseite betrachtet, kämen Hotelplan und Kuoni auf gemeinsame 204 Filialen, wenn nach einer allfälligen Übernahme keine geschlossen würden. Insgesamt existieren in der Schweiz zurzeit rund 1170 A-Reisebüros und nochmals 960 B- und weitere Büros. Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Kuoni- oder Hotelplanfiliale mehr Umsatz generiert als das durchschnittliche Reisebüro, wäre man noch weit weg von einem kritischen Marktanteil.

Allerdings: Sollte sich im Nachhinein eine Entwicklung hin zu einer «marktbeherrschenden Stellung» abzeichnen, kann die Weko immer noch prüfen, ob «missbräuchliches Verhalten» vorliegt und eine «Verhaltensanpassung» nötig ist. Dies wäre laut Weko etwa der Fall, wenn die Kommissionen für die unabhängigen Reisebüros «missbräuchlich tief» ausfielen. Derartige Befürchtungen wurden in der Branche durchaus schon geäussert. Ein solcher Fall müsste allerdings von externer Seite an die Weko herangetragen werden.

Stephanie Günzler / Stefan Jäggi