Kurzarbeit ist eine Chance, keine Strafe (Ausgabe 2008-51)

Simon Benz über die Kurzarbeit

Die Kurzarbeit sei, so heisst es, ein geeignetes Mittel für die
Arbeitgeber, um auf einen schnellen, konjunkturell bedingten und damit
vorübergehenden Nachfragerückgang zu reagieren. Trotzdem haftet dem
Wort ein negativer Beigeschmack an – verständlich, aber unnötig.

Der Knackpunkt der Kurzarbeit ist wohl, dass sie zum Zuge kommt, wenn
sich der Arbeitgeber dazu bekennt, ein Nachfrageproblem zu haben. Unter
Umständen erfahren die Angestellten dann das erste Mal, wie es um den
Geschäftsverlauf des Unternehmens tatsächlich steht. Die Einführung von
Kurzarbeit stellt also quasi das Ende der Schönrederei und der
Problem-verdrängung dar. Der Arbeitgeber bekennt Farbe und zeigt den
Arbeitnehmern wie auch der Konkurrenz, dass zu wenig Nachfrage
vorhanden ist, um alle Angestellten vollumfänglich weiter zu
beschäftigen. Den Angestellten werden die Augen geöffnet und es steht
fest, dass die Krise, von der die Konkurrenz stets stärker betroffen
war als man selbst, nun offiziell auch das eigene Unternehmen erreicht
hat.

Die Kurzarbeit sollte deswegen aber nicht als Ursache des
wirtschaftlichen Abschwungs betrachtet werden, denn dieser war schon
vorher da. Vielmehr ist sie eine Chance – für Arbeit-geber wie auch für
die Arbeitnehmer – zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Bei akutem
Geschäftsrückgang sehen sich die Unternehmen gezwungen, Kosten zu
senken und nicht benötigte Stellen zu streichen. Dadurch geht ihnen
grosses Know-how verloren. Dieses fehlt dann in Zeiten der
wirtschaftlichen Erholung und muss auf dem Arbeitsmarkt wieder durch
zeit- und kostenaufwendige Stellenausschreibung gesucht und vor allem
gefunden werden.

Die Arbeitnehmer haben die Wahl, die vom Arbeitgeber angebotene
Kurzarbeit abzulehnen. Dadurch erhöht sich aber das Risiko, dass die
Stelle im Rahmen von Sparmassnahmen gestrichen werden muss und dem
Mitarbeiter gekündigt wird. Die Annahme der Kurzarbeit birgt für den
Arbeitnehmer hingegen ein vergleichbar geringes Risiko. 80 Prozent des
Lohnes werden – im Gegensatz zu einer bilateralen Reduktion des
Arbeitspensums – durch die Arbeitslosenkasse abgedeckt.
Existenzbedrohend ist die Situation also nur für jene, die zwingend
jeden Monat auf den vollen Lohn angewiesen sind. Durch überbrückende
Zwischenverdiens-te können sich die Arbeitnehmer während der
freigestellten Zeit ihren Lohn etwas aufbessern, um die Lohneinbusse zu
reduzieren.