2010 kommt, und keiner weiss, wohin die Reise geht. Und damit sind
nicht (nur) die Endkunden gemeint, sondern auch die Reisebranche an
sich. Sparmassnahmen sollen den nötigen «Schnauf» verschaffen, um 2010
zu meistern. Obwohl man da und dort optimistische Aussagen hört
Zweckoptimismus? herrscht vielerorts die Meinung vor, dass 2010 noch
keine grundlegende Erholung zu erwarten ist. Angesichts solch düsterer
Prognosen wurden die grossen Arbeitgeber der Outgoing-Reisebranche
bereits tätig, löblicherweise mit weitgehend sozialverträglichen
Sparmassnahmen. Dazu gehören Kurzarbeit, «UBU» (Angebot oder Verordnung
von unbezahlten Ferien) oder das Nützen der natürlichen Fluktuation.
Bei der Kurzarbeit lassen sich 80% der Salärkosten für die entfallende
Arbeitsleistung einsparen diese werden von den Behörden
zurückerstattet. Allerdings verlieren die Kurzarbeitenden 20% ihres
Salärs für die ausfallende Arbeitszeit (ausser diese Differenz wird vom
Arbeitgeber freiwillig bezahlt); die geleistete Arbeit wird voll
bezahlt. Immerhin: Der Arbeitsplatz bleibt erhalten, während sich der
Arbeitgeber die Kosten der Personalfluktuation erspart.
Kurzarbeit bindet aber auch Arbeitskraft, wenngleich fast
ausschliesslich im HR-Bereich und nicht im operativen Bereich. Zudem
müssen die Mitarbeitenden informiert, teils sogar geschult werden.
Solche Aufwandsberechnungen sind nicht bezifferbar. TUI rechnet dafür
lediglich mit zwei Mitarbeitertagen pro Monat.
Kurzarbeitsentschädigungen werden überdies nur für höchstens zwölf
Monate ausgerichtet (im Sonderfall 18 Monate). Damit haben jene
Unternehmen der Schweizer Reisebranche, welche Kurzarbeit eingeführt
haben, zwar noch Zeit für die Gesundung. Aber eben: Wie wird 2010?
MTCH versucht weiterhin, Kurzarbeit abzuwenden. Offiziell, um dem Staat
nicht zur Last zu fallen. Wobei das Staatssekretariat für Wirtschaft
(Seco) wegen der Kurzarbeit für 2009 mit Kosten in Höhe von «nur» rund
200 Mio. Franken rechnet. Für MTCH dürfte aber wichtiger sein, die 2009
etwas verunsicherten Angestellten nicht durch den «indirekten Zwang zur
Kurzarbeit» (Mitarbeiter müssen ihr Einverständnis geben, aber wer
wehrt sich schon?) weiter zu belasten.
Kurzarbeit ist im Prinzip gut. Sorgenfrei können die Angestellten aber
weiterhin nicht sein. Eine Studie der ETH Zürich von 2005 konnte keine
beschäftigungsstabilisierende Wirkung der Kurzarbeit
nachweisen.