MIDT: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen (Ausgabe 2010-43)

In Österreich sind Airlines dazu übergegangen, grosse Commercial-Reisebüros für die Übergabe von Marketing Information Data Tapes (MIDT), also Reisebüro-Buchungsdaten, zu entschädigen. Die MIDT-Problematik ist nicht aus der Welt: Es handelt sich ja um Abmachungen zwischen einzelnen Airlines und einzelnen Reisebüros. Die Weitergabe der MIDT durch die GDS an die Airlines ist seit der Neuordnung des

In Österreich sind Airlines dazu übergegangen, grosse Commercial-Reisebüros für die Übergabe von Marketing Information Data Tapes (MIDT), also Reisebüro-Buchungsdaten, zu entschädigen. Die MIDT-Problematik ist nicht aus der Welt: Es handelt sich ja um Abmachungen zwischen einzelnen Airlines und einzelnen Reisebüros.

Die Weitergabe der MIDT durch die GDS an die Airlines ist seit der Neuordnung des «Code of Conduct» für GDS durch die EU Ende 2009 nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Agentur-Inhabers zulässig. In der Schweiz hatten die GDS die Reisebüros entweder mit Incentives zur freiwilligen Weitergabe der MIDT geködert oder Vertragsänderungen geschickt, welche ohne Einspruch implizit das Einverständnis des Reisebüros zur Freigabe der MIDT bedeutete. Laut den GDS gab es nur vereinzelte Einsprachen.

Ist damit das Thema für den SRV erledigt? Mitnichten. Laut Marcel Hausheer (Leiter Fachgruppe Flug beim SRV) ist das Thema noch länger aktuell. Einerseits geht es um die weiterhin unregulierte Weitergabe von MIDT-ähnlichen Daten aus dem BSP-Link der IATA, andererseits um die Frage, wem die Daten überhaupt gehören – dem GDS, dem Reisebüro oder gar dem Passagier? Zudem erlaube die Europäische Wettbewerbskommission laut Hausheer nur ein Ja oder Nein des Reisebüros zur Weitergabe aller (oder keiner) MIDT und nicht pro einzelner Airline. 

JCR