Der Vulkanausbruch mit seinen Folgen für den europäischen Luftraum und
die weltweite Airline-Industrie ist in diesem Ausmass einmalig. Nie
zuvor sind weltweit so viele Passagiere gestrandet oder konnten ihre
geplante Flugreise nicht antreten. Die Schweizer Veranstalter zeigten
sich kulant. Sie buchten ihre Kunden um, verlängerten Aufenthalte und
übernahmen die Kosten. Hinter den Kulissen werden sie nun mit ihren
Versicherungen über eine teilweise oder gänzliche Kostenübernahme
verhandeln.
Etwas anders sieht es bei den Fluggesellschaften aus, deren Schaden von
der IATA auf gegen zwei Milliarden US-Dollar geschätzt wird. Die
Airlines offerierten ihren Passagieren eine kostenlose
Annullation/Rückerstattung oder eine Umbuchung auf ein späteres Datum.
Einig war man sich auch, dass gestrandete Passagiere vor Ort Anrecht
auf bestmögliche Informationen, Getränke und Verpflegung haben.
Ob gestrandeten Passagieren aber auch die Übernachtung im Hotel
offeriert werden muss, wie dies die Verordnung 261/2004 der EU über die
Passagierrechte vorsieht, ist zum heissen Thema geworden. Der
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas betonte öffentlich, die Verordnung
gelte auch im Falle der Luftraumsperrung aufgrund des Vulkanausbruchs.
Weitergehende Schadenersatzforderungen schloss aber auch die EU aus.
Die Fluggesellschaften, die aus Kulanz ihren Passagieren punktuell für
die erste Nacht ein Hotelzimmer offerierten, stellen sich hingegen auf
den Standpunkt, dass diese Verordnung bei höherer Gewalt in diesem
Ausmass nicht gelten könne. Die Verordnung basiere auf Einschränkungen
und Schäden, die durch die Airlines verursacht werden, was hier nicht
zutreffe.
Die Luftraumsperre wurde durch die staatlichen Organe, in der Schweiz
das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), angeordnet. Sollte sich
zeigen, dass dies eine Überreaktion war und man fliegen hätte können,
überlegen sich viele Airlines rechtliche und politische Schritte so
auch die Swiss im Rahmen des Lufthansa-Konzerns. Zusätzlich prüft die
Swiss die Möglichkeit einer Kurzarbeitsentschädigung und pocht auf
Gleichbehandlung aller betroffenen Kreise.
Die Aufarbeitung der Folgen der Luftraumsperre werden die Airlines noch
einige Zeit beschäftigen. Noch länger dürften sich die schon jetzt als
sicher geltenden rechtlichen Auseinandersetzungen hinziehen. Zuerst die
Sperre, dann das Chaos, die Aufräumarbeiten, das Finanzielle und
zuletzt die Richter.