Neu sind die Flughäfen für behinderte Passagiere zuständig (Ausgabe 2009-44)

Der Flughafen Zürich hat diese Dienstleistungen an die Careport AG übertragen.

Innerhalb des Bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU wird die
Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und
Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, sogenannten Passengers
with Reduced Mobility (PRM), per 1. November auch an den Schweizer
Flughäfen umgesetzt. Neu sind nicht mehr die Fluggesellschaften bzw.
deren Handlingpartner, sondern die Flughäfen für die Betreuung der PRM
zuständig, und zwar auf dem gesamten Weg vom Eintreffen am Flughafen
über Check-in, Sicherheitskontrolle, Pass- und Zollkontrolle bis zum
Flugzeugsitz. Gleiches gilt für den Rückweg nach der Landung.

Die Betreuung der Prm hat der Flughafen Zürich an die Careport AG, ein
Joint Venture von Swissport und Customer Ground Services (CGS),
übertragen. Der Service ist für alle PRM kostenlos. Darunter fallen
Passagiere, die ganz oder teilweise auf einen Rollstuhl angewiesen
sind, blinde Passagiere oder solche mit einem stark eingeschränkten
Sehvermögen, Hörgeschädigte, geistig Behinderte und Passagiere, die aus
anderen Gründen Hilfe benötigen. In dieser letzten Gruppe sind Familien
mit Kleinkindern, allein reisende Kinder oder unerfahrene Reisende
explizit ausgenommen.

Was müssen PRM bzw. das Reisebüro wissen, um diesen Service zu
beanspruchen? Am besten meldet der PRM den Bedarf schon bei der Buchung
an, jedoch mindestens 48 Stunden vor der Abflugzeit, und zwar beim
buchenden Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft. Wichtige Angaben
sind etwa: Welche Hilfe wird benötigt; wird die Hilfe auch bei der
Rückreise nach der Landung benötigt; führt der PRM einen
batteriebetriebenen Rollstuhl oder einen Begleithund mit sich, und mehr.

bei der ankunft am Flughafen Zürich gibt es zwei Möglichkeiten, die
benötigte Unterstützung von Careport anzufordern: Entweder meldet man
sich eine Stunde vor Abflugzeit und nach der Aufgabe des Gepäcks wie
gewohnt am Check-in-Schalter der Airline. Careport wird von dort aus
die Betreuung bis zum Flugzeug übernehmen. Oder man kann sich auch zwei
Stunden vor Abflug an einem der Pick-up-Points in den Check-in-Hallen
1, 2 oder 3 melden. Wurde der Hilfsbedarf rechtzeitig angemeldet, so
sollte die Wartezeit auf die Careport-Mitarbeitenden nicht mehr als
zehn Minuten betragen und das Erreichen des gebuchten Fluges wird
garantiert.

Am besten meldet man den Hilfsbedarf bei der Rückkehr bereits mit der
Meldung für den Abflug an. Nach der Landung wird der PRM am Flugzeug
abgeholt und bis zum Drop-off-Point  begleitet. Der Flughafen
Zürich hat für den PRM-Service einen Flyer produziert, der an
verschiedenen Punkten am Flughafen aufliegt.

Urs Hirt