Das Ei des Kolumbus zu finden, ist auch bei der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) ein Ding der Unmöglichkeit. Das zeigt das nach neun Jahren erstmals überarbeitete Informationsblatt «Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote». Es gilt als Leitfaden für die -Umsetzung der PBV in die Praxis. Einige von der Branche geäusserten Anliegen wurden vom SRV in Gesprächen mit dem SECO eingebracht. Das Resultat dürfte von den Branchenakteuren ganz unterschiedlich aufgenommen werden.
Zwar wird erstmals auch der Online-Reisevertrieb von Anbietern mit Sitz im Ausland thematisiert. Eine Änderung zur bisherigen Praxis ist aber nicht auszumachen. Online-Reiseanbieter, die eine .ch-Internetdomain-Adresse haben, dürfen diese auch künftig auf eine .de-Adresse und damit auf Euro-Preise umleiten.
Eine wirklich markante Veränderung betrifft die ausländischen Reisekataloge in Fremdwährung. Anbieter mit einem rechtlichen Sitz/Niederlassung in der Schweiz oder einem Vertriebssystem mit Agenturverträgen können künftig nicht mehr mit Katalogen in Euro und einer Umrechnungstabelle im Markt Schweiz agieren. Betroffen davon sind u.a. TUI -Suisse, FTI Schweiz und Thomas Cook, aber auch Schauinsland, Jahn Reisen oder Kreuzfahrt-Reedereien. Hotelplan oder Kuoni werden sich freuen, dass ihre Mitbewerber nur noch mit Katalogpreisen in Schweizer Franken auftreten dürfen. Martin Wittwer, CEO von TUI Suisse, spricht hingegen von einem Rückschritt in die Vergangenheit, von Verschärfung statt Liberalisierung.
Über alles gesehen, kann man auch mit dem aktualisierten Informationsblatt noch nicht von gleich langen Spiessen für in- und ausländische Anbieter sprechen. Es ist zu hoffen, dass es bis zur nächsten Überarbeitung nicht wieder so lange dauert. Dafür ändert sich das Marktumfeld zu schnell. Den Anbietern jedenfalls bleibt nicht so viel Zeit, um sich PBV-konform aufzustellen. Das Informationsblatt gilt bereits für die Sommerproduktion 2016.
Urs Hirt