In der Kostenrechnung von Airlines sind die Gebühren an den angeflogenen Flughäfen wesentlich. Die sogenannten «Turnaround-Kosten», also jene Gebühren, welche eine Airline am Flughafen für sämtliche Operationen vom Anflug bis zum Abflug zu entrichten hat, sind mitentscheidend für die Wirtschaftlichkeit. Einer der grössten Posten sind dabei die Passagiergebühren. In der Regel setzen sich diese aus mehreren Komponenten zusammen: der eigentlichen Gebühr pro befördertem Passagier sowie einer Sicherheitsgebühr, welche für die Dienstleistungen des Flughafens im Zusammenhang mit Sicherheit Zugangskontrollen, Gepäckkontrollen, Passagier- und Personalkontrollen anfällt.
Die Flughäfen TRAVEL INSIDE hat den Flughafen Zürich, den Euroairport Basel und Bern-Belp untersucht haben für die Erhebung der einfachen Passagiergebühr unterschiedliche Modelle, welche sich nach dem Zielort des Flugs oder der Art des Passagiers richten. Auch bei den Sicherheitsgebühren wird unterschiedlich verfahren. Basel etwa muss Sicherheitsgebühren haben, welche lediglich kostendeckend sind, und konnte dank steigendem Passagiervolumen die Gebühr innert Jahresfrist von CHF 9.65 auf CHF 7.95 senken. Allerdings ist infolge von Investitionen ab April 2013 wieder mit höheren Gebühren zu rechnen.
Basel unterteilt die Passagiergebühr noch weiter, aufgrund von Modularprogrammen, welche vor einigen Jahren eingeführt wurden. Laut Sprecherin Vivienne Gaskell gibt es drei Modelle: Wer sich vertraglich über einen Zeitraum für ein bestimmtes Passagiervolumen verpflichtet, erhält Rabatte. Es gibt auch Rabatte für jene Airlines, deren Passagiere in einer bestimmten Terminalzone «Service Level 2» beanspruchen, ein tieferes Dienstleistungsniveau und daher billiger. Stand jetzt betrifft dies nur Easyjet-Passagiere, weshalb Easyjet weniger bezahlt. Zu guter Letzt gibt es noch ein Loyalitätsprogramm, wo eine Treueverpflichtung gegenüber dem Euroairport mit Reduktionen auf die Passagiertaxe vergütet wird. Zürich und Bern kennen, wie Basel auch, nur «Launch Incentives» für neue Airlines oder neue Routen.
In Zürich und Basel fallen auch «PRM»-Kosten (Persons with reduced mobility) in die Passagiergebühr, eine Taxe für Hilfeleistungen an Passagieren mit eingeschränkter Mobilität, welche bei allen beförderten Passagieren erhoben wird. Bei den Flughäfen Zürich und Bern-Belp ist überdies eine gesonderte Lärmgebühr in der Passagiergebühr enthalten. Es gilt zu unterscheiden: Hier wird eine Abgabe verlangt, welche der Flughafen in Lärmschutzmassnahmen reinvestiert.
Daneben gibt es aber die herkömmliche Lärmgebühr. Dieser liegen vordefinierte Lärmkategorien zugrunde, ebenso wie es Schadstoffausstoss-Kategorien gibt, worauf die Emissionsgebühren fussen. Die Landegebühren ihrerseits werden anhand der «MTOM» (maximale zertifizierte Startmasse des Flugzeugs) errechnet. Sämtliche Kategorien sind in der «AIP (Aeronautical Information Publication) Switzerland» festgehalten; ein Regelwerk, welches vom Bund, sprich vom BAZL, vorgeschrieben und von Skyguide herausgegeben wird. Je nach Flugzeug- und Antriebstyp werden Lärm, Schadstoffausstoss etc. tabellarisch festgehalten und in eine Punktematrix überführt. Diese ist für alle Flughäfen gleich. Nur: Die Gebühr pro Punkt kann jeder Flughafen selber festlegen.
Auch da hat Basel eine Sonderrolle: Der binationale Flughafen operiert nach der «AIP France», d.h. seine Berechnungsgrundlagen weichen teils von jenen ab, welche in der AIP Switzerland für die anderen Schweizer Flughäfen gelten. Weitere Gebühren sind etwa Nachtfluggebühren oder die Parkgebühr, welche auf dem MTOM sowie auf der Dauer der Stationierung basiert. Im Frachtbereich richten sich die Gebühren nach der Menge in Kilo, aber auch der Art der Fracht.
Laut Daniel Steffen (Alpar Bern) sind Schweizer Flughäfen bei der Gebührengestaltung nicht frei: «Passagiertaxen müssen vom Preisüberwacher und vom BAZL genehmigt werden.»
Jean-Claude Raemy



