Für die Finanzierung der An- und Abflugsicherungsdienste auf den Flugplätzen der Kategorie zwei ist der jeweilige Flugplatzhalter verantwortlich. Dies geht aus der überarbeiteten Verordnung über den Flugsicherungsdienst hervor. Sollten die Schweizer Regionalflughäfen die Skyguide-Gebühren künftig also wirklich selbst bezahlen müssen, sieht die Zukunft für den einen oder anderen Regionalflughafen wohl nicht so rosig aus.
Der Peoples Airport St.Gallen-Alten- rhein etwa müsste trotz Übergangslösung vom BAZL mit eingehender Kostendeckung einen Vorsteuerabzug von rund -einer halben Million selbst berappen. Nebst Altenrhein hätten aber unter anderen auch die Airports Bern, Lugano, Sitten, Les Eplatures, Buochs und Grenchen unter dieser neuen Bestimmung zu leiden. Die Landesflughäfen Zürich und Genf hingegen, die zur Kategorie eins gehören, sind von dieser Verordnung nicht betroffen. Dort bleibt Skyguide weiterhin als Flugsicherungsdienstleister für deren -Finanzierung verantwortlich.
Dass nun auch die vorgesehene Liberalisierung, welche eine Kostenreduktion ermöglicht hätte, gestoppt wurde, macht die Situation nicht einfacher. Da erstaunt es wohl umso weniger, dass sich gewisse Regionalflughäfen besorgt um ihre Existenz zeigen. Denn obwohl für 2016 eine Sonderlösung getroffen wurde, wonach der gesamte Betrag durch die Spezialfinanzierung Luftverkehr (SFLV) getragen werden soll, bleibt die Zeit danach immer noch ungewiss. Verständlich, dass da als letzte Option nur der Weg vor den Bundesrat in Frage kommt. Was dabei herauskommt, wird sich im Juni zeigen, wenn die Anliegen der Parlamentarischen Gruppe für Luft- und Raumfahrt vorgetragen werden.
Nur wenn alle betroffenen Flugplätze gemeinsam mit den aviatischen Verbänden sowie politischer Unterstützung tragbare Lösungen suchen, kann die Konkurrenzfähigkeit der Regionalflugplätze erhalten bleiben.
Melanie Mooser