Frau Temesvari, für welche Anliegen sind Sie als Verantwortliche für Fluggastrechte beim BAZL zuständig?
Der Passagier kann sich bei Nichtbeförderung, Annullierung und grossen Verspätungen an uns wenden. Ausserdem kümmern wir uns um die Rechte von Behinderten und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Vor sieben Jahren haben Sie im BAZL im Bereich Passagierrechte begonnen. Wie hat sich die Arbeit in der Zwischenzeit entwickelt?
Ich habe vor sieben Jahren alleine die Stelle aufgebaut, inzwischen sind wir sieben Personen im Büro. Während die Reisenden zu Beginn noch nicht so gut über ihre Rechte informiert waren, hat sich diesbezüglich einiges geändert. Viele Airlines geben den Passagieren stets ein Infoblatt ab, auf dem das Vorgehen bei den oben aufgeführten Vorfällen erklärt wird.
Bei Nichtbeförderung, Annullierung und grossen Verspätungen kommt die EU-Verordnung EG 261/2004 zur Anwendung. Was beinhaltet diese?
Die EU-Fluggastverordnung 261 regelt zum Beispiel im Detail, in welchen Fällen ein Passagier ein Anrecht auf Entschädigung hat und wie hoch diese ausfällt. So wissen viele nicht, dass die Airline zwei Telefonanrufe, E-Mails, Faxe und Telexe anbieten muss. Dort steht auch, dass je nach Flugdistanz und Annullierungsgrund eine Entschädigungszahlung von bis zu EUR 600 fällig ist.
Wie sollte der Passagier grundsätzlich vorgehen, wenn er eine Beanstandung, die in das Fluggastrecht fällt, zu vermelden hat?
Der Fluggast soll sich zuerst an die Airline wenden. Danach kann er beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Anzeige erstatten, wenn er innert sechs Wochen noch nichts von der Airline gehört hat oder wenn er mit der Antwort nicht zufrieden ist. Unsere Dienstleistung ist kostenlos und wir kümmern uns auch darum, wenn nur die oben erwähnten Telefonanrufe nicht entschädigt wurden.
Wie viele Fälle bearbeiten Sie im Schnitt pro Jahr?
Seit der Einführung des Passagierrechts im Dezember 2006 haben wir rund 20000 Fälle bearbeitet. Wir prüfen zunächst, ob ein Verstoss gegen die Verordnung vorliegen könnte und falls ja, wenden wir uns an die entsprechende Airline. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Fluggesellschaften in den meisten Fällen auch bezahlen.
Mussten Sie auch Bussen aussprechen?
Wir haben in 510 Fällen eine Airline gebüsst und/oder Gebühren auferlegt. Dabei handelte es sich aber teilweise auch um Bagatellen.
NDR