Im neusten Agenten-Newsletter von Delta Air Lines steht: «Die YQ ist
nicht erstattungsfähig, wenn der angewandte Tarif nicht erstattbar
ist.» Dass die Fuel Surcharge nicht zurückerstattet wird, selbst wenn
der Kunde gar nicht fliegt, sorgt bei den Reisebüros für rote Köpfe
und das nicht erst seit der Ankündigung von Delta.
«Das Thema wird seit letztem Herbst in der Fachgruppe Flug des
Schweizerischen Reisebüro-Verbandes (SRV) heiss diskutiert», erklärt
Marcel Hausheer (City Reisen Zug/SRV-Vorstand und Leiter ebendieser
Fachgruppe). Laut Hausheer ging der Reigen mit Finnair los, alsdann
folgte British Airways. Diverse US-Airlines wie auch die Swiss haben
ebenfalls die YQ-Regelungen angepasst.
«Grundsätzlich geht es darum, dass im Falle einer Rückerstattung die
YQ-Taxe plötzlich zum Tarif gehört bzw. in diesem Sinne behandelt wird,
in all den anderen Fällen aber nicht», stört sich Hausheer. Eine
direkte Intervention bei BA Schweiz habe dazu geführt, dass der
(inzwischen nach Australien ausgewanderte) BA-Chef Sam Heine auf die
schlechte wirtschaftliche Lage hinwies, welche diese neue Regelung
unabdingbar mache. Dazu Hausheer: «Geteiltes Leid ist halbes Leid?
Dafür haben wir kein Verständnis, solange der Umkehrschluss nicht auch
möglich ist.»
Auch STAR-Präsident Luc Vuilleumier ärgert sich: «Da immer mehr
Konsumenten merken, dass die Taxen rückforderbar sind, rächt sich nun
die Haltung der Airlines, welche die Fuel Surcharge als versteckten
Tarif verwenden, um damit in der Werbung obwohl verboten prahlen zu
können. Dadurch schlagen einige Airlines nun Purzelbäume und wollen die
YQ Tax nicht mehr rückerstatten, andere verlangen horrende Gebühren für
den Refund, und dann gibt es auch Airlines, welche sämtliche Taxen
nicht mehr zurückgeben wollen mit der Begründung, dass der Oneway ja
sowieso viel teurer sei. STAR betrachtet das als Falschdeklaration und
ungerechtfertigte Bereicherung.»
Und wie sieht es bei konkreten Fällen aus? Alex Bähler (Media
Touristik, Basel) erklärt: «Finnair hat uns eine Nachbelastung nach
Refund gesandt, wir haben sie jedoch abgelehnt und das Geld wieder
rückerstattet erhalten, weil sie keine vertragsrechtlichen Grundlagen
hatten.» Seine Rechtsvorstellung ist jedenfalls mit jener von SRV und
STAR identisch: «Entweder wird ein Betrag der Tax Box zugeschrieben,
dann ist er in jedem Falle rückerstattbar, oder er gehört zum
Flugtarif, dann ist er selbstverständlich nicht rückerstattbar, wenn
der Tarif dies so vorsieht. Aber hier wollen wohl einige Airline wieder
den Batzen und das Weggli.»
Vuilleumier weist darauf hin, dass etwa Emirates eine löbliche Ausnahme
sei dort wird der Fuel in den Tarif eingebaut und deswegen gebe es
auch keine Probleme mit dem Rückerstatten der Taxen.
Jean-Claude Raemy
YQ Refund: der Standpunkt der Airlines
Jean-Claude Donzel, Sprecher Swiss: «Der Passagier hat
grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von Flughafengebühren und
Treibstoffzuschlägen, sofern er einen gekauften Flugschein nicht
benützt. Swiss verrechnet mit dem Rückerstattungsanspruch folgende
Beträge: 1) Bearbeitungsgebühr von 50 Franken pro Rückerstattung, 2)
die Differenz zwischen dem Preis, den der Passagier für den
ursprünglich vereinbarten Flug bezahlte und dem Preis, der für den
tatsächlich absolvierten Flug gilt (Beispiel: Passagier kauft einen
Retourflug, benützt ihn aber nur für den Hinflug; er kann nicht die
Hälfte zurückfordern, sondern als Basis für die Rückerstattung wird der
Preis für einen einfachen Flug genommen. Diesen Betrag verrechnet Swiss
mit dem Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren und
Treibstoffzuschläge). Die YR ist ein Teil des Tarifes und entspricht
nicht einer Gebühr verrechnet für Dritte.»
Thomas Brandt, Sales Manager D/CH, Delta Air Lines: «Die Fuel Surcharge
ist auch als Surcharge weiterhin als Teil des Tarifs zu sehen. Wir
haben im vorigen Jahr nur die technische Art geändert, wie die Fuel
Surcharge eingezogen wird. Die IATA hat das YQ-Feld für verschiedene
Gebühren und Surcharges der Airlines vorgesehen. Neu war nur, dass die
Fuel Surcharge jetzt neu über diese Tax Box eingezogen wird, anstatt
wie vorher direkt in den Tarif eingebaut zu werden. Wir haben nach ein
paar Anfragen entschieden, das noch einmal klarzustellen.»
Katja Selle, Commercial Director D/CH/A, British Airways: «British
Airways (BA) erstattet die Fuel Surcharge generell bei Tickets mit
rückerstattbaren Tarifen. Bei Tickets mit nicht erstattbaren Tarifen
bezieht sich dieses Vorgehen auch auf die Fuel Surcharge. Die Fuel
Surcharge ist im Gegensatz zu den Flughafentaxen, welche ja als Steuern
von anderer Stelle erhoben werden, ein Teil der Gebühr, die von BA
erhoben wird. Auf die günstigsten Tarife, welche BA hier anbietet, wird
die Fuel Surcharge deshalb im Falle des Nichtantritts der Reise
ebenfalls nicht zurückerstattet. Die Flughafentaxen werden deshalb aber
auch bei nicht erstattbaren Tarifen zurückerstattet.»
JCR