Sky News (Ausgabe 2011-32)

Brussels Airlines in die USA Die belgische Lufthansa-Tochter Brussels Airlines baut ihre Langstreckenflotte aus und soll 2012 einen sechsten Airbus A330 erhalten. Mit diesem werden erstmals die USA angeflogen, wobei die Destinationen noch nicht präzisiert wurden. Bisher hatte sich die 2007 aus der SN Brussels Airline und der Virgin Express hervorgegangene Fluggesellschaft ausschliesslich auf den Afrika-Verkehr

Brussels Airlines in die USA

Die belgische Lufthansa-Tochter Brussels Airlines baut ihre Langstreckenflotte aus und soll 2012 einen sechsten Airbus A330 erhalten. Mit diesem werden erstmals die USA angeflogen, wobei die Destinationen noch nicht präzisiert wurden. Bisher hatte sich die 2007 aus der SN Brussels Airline und der Virgin Express hervorgegangene Fluggesellschaft ausschliesslich auf den Afrika-Verkehr konzentriert. Die Destinationen auf dem Schwarzen Kontinent sollen ebenfalls ausgebaut werden.

AA bestellt en gros

AMR Corporation, die Muttergesellschaft von American Airlines (AA) und American Eagle, ersetzt ihre Narrowbody-Flotte. Mit Boeing sowie erstmals mit Airbus wurden entsprechende Lieferungsabkommen unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarungen plant AMR die Bestellung von 460 Narrowbody-Flugzeugen mit effizientem Treibstoff-verbrauch: 200 Maschinen aus der Boeing 737-Familie (737-700, 737-800 und 737-900ER) mit Optionen für weitere 100 Flugzeuge, sowie 260 Maschinen aus der Airbus A320-Familie (A319, A320, A320neo, A321), mit Optionen für weitere 365 Flugzeuge. Die ersten Zugänge sollen 2013 erfolgen und bis 2022 andauern. Im Bereich der Widebody-Flugzeuge erwartet AA die Auslieferung von acht Boeing 777-300ER für 2012 und 2013 sowie von sieben 777-200ER zwischen 2013 und 2016. Ausserdem sind 42 Boeing 787 Dreamliner bestellt, welche ab 2014 ausgeliefert werden, mit einer Option auf 58 weitere Dreamliner.

Körperscanner sind rechtens

Das US-Bundesberufungsgericht hat Klagen gegen die an Hunderten von US-Flughäfen installierten Körperscanner abgewiesen und somit den Weg für die weltweite Vermarktung dieser Geräte frei gemacht. Allerdings hat das Gericht auch die Transpor-tation Security Administration scharf gerügt, weil diese vor der Installation der Geräte keine öffentliche Meinung einholte. Ausserdem hielt das Gericht klar fest, dass es keinen Zwang gibt, durch einen solchen Scanner zu gehen, sondern dass Passagiere stattdessen ein Anrecht auf eine sichtgeschützte Abtastung durch eine Person gleichen Geschlechts haben.