Swiss ändert Erstattungspraxis (Ausgabe 2010-19)

Auf nicht erstattbaren Tarifen werden künftig die Zuschläge nicht mehr erstattet.

Swiss erstattet den Treibstoffzuschlag bei nicht erstattbaren Tarifen
seit dem 20. April 2010 nicht mehr. Mit dieser neuen
Erstattungsregelung passe man sich lediglich anderen Fluggesellschaften
an, die bereits ähnliche Regelungen praktizieren, heisst es. Konkret
passt man sich der deutschen Muttergesellschaft Lufthansa an; es gibt
aber auch andere Beispiele, etwa Delta Airlines oder British Airways.

Zudem soll dadurch eine noch stärkere Differenzierung der Tarife im
Hinblick auf die Buchungsbedingungen erzielt werden. Dazu Thomas Benz,
Leiter Marketing Schweiz von Swiss: «Im Grundsatz geht es darum, dass
es einen klar verständlichen Unterschied zwischen tiefen und hohen
Preisen gibt. Dies ist einerseits die Verfügbarkeit der Tarife über die
Buchungsklassen, andererseits die Konditionierung. Je höher der Tarif,
umso flexibler – je tiefer, umso restriktiver. Mit der Erhöhung von
Taxen/Gebühren und dem Treibstoffzuschlag ist diese Situation
immer schwammiger geworden. Der Tarifanteil beträgt manchmal weniger als CHF 20 nach Europa.»

Rechtlich gesehen müssen die Taxen bei Nichtgebrauch des Flugscheins
rückerstattet werden. Auch bisher galt bei Swiss, dass ein Passagier
grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von Treibstoffzuschlägen
hatte, sofern ein gekaufter Flugschein nicht benützt wurde. Mit dem
Rückerstattungsanspruch werden Bearbeitungsgebühren von mindestens CHF
50, welche die Prozesskosten abdecken, verrechnet. Allerdings nur bei
manueller Rückerstattung; via BSPlink entstehen dem Agenten keine
Kosten. Bei nicht erstattbaren Tickets gibt es nun aber gar keine
Rückerstattung mehr. Benz führt dazu aus: «Der Treibstoff wurde bisher
als Taxe erkannt, rein wegen der Darstellung in der Tax Box, was aber
eher eine technische Sache ist und nicht zwingend so sein muss. So
wurde bei einem Tiefpreis-Ticket im Verhältnis zu einem
Hochpreis-Ticket zu viel rückerstattet. Der Treibstoffzuschlag ist aber
auf allen Tarifen gleich, passt sich also nicht dem Tarifprodukt an und
gehört darum auch nicht dazu.»

Swiss stellt sich also auf den Standpunkt, dass der Treibstoffzuschlag
eine «Airline-eigene» Gebühr (im Unterschied etwa zur Flughafengebühr)
ist, welche nicht Bestandteil des Tarifs ist. Es fällt in diesem
Zusammenhang auf, dass Promo- und andere Tiefsttarife der Swiss jeweils
nicht angepasst wurden, selbst als die Treibstoffzuschläge erhöht
wurden. Es gab immer Preise für Europa-Flüge unter CHF 200, alle Taxen
inklusive.
Die Trennung der Fuel Surcharge vom Tarif hat aber auch andere
Konsequenzen: Sie ist damit nicht kommissionierbar. Allerdings regt
sich Widerstand gegen diese Praxis. 

Qantas muss Kommissionen nachzahlen

4500 australische Reisebüros können sich freuen: Ihnen stehen nach
einem Beschluss des australischen Bundesgerichts rund AUD 50 Mio. aus
ausstehenden Kommissionszahlungen auf Treibstoffzuschlägen zu. 2004
führte Qantas Treibstoffzuschläge ein, welche auf nationalen Strecken
kommissioniert wurden, nicht aber auf internationalen Strecken. Seit
2006 wurde diese Praxis angefochten. Der aktuelle
Bundesgerichtsentscheid besagt nun, dass alle Treibstoffzuschläge
Bestandteil des Ticketpreises und somit kommissionsberechtigt sind.
Von der Sammelklage ebenfalls betroffen sind British Airways, Air New
Zealand, Malaysia Airlines, Singapore Airlines und Cathay Pacific. Der
Entscheid in Australien könnte weltweite Auswirkungen haben. Qantas
analysiert derzeit die Situation und prüft weitere juristische
Möglichkeiten.   

JCR

Jean-Claude Raemy