Für Swiss-Flüge, die wegen des Vulkans storniert werden, gelten seit
Montag die Allg. Umbuchungsbedingungen in Spezialsituationen (ticket
flexibility due to volcano). Bei unfreiwilligen Umbuchungen
(involuntary rebooking) gibt es zwei Möglichkeiten: Erfolgen Umbuchung
und Flug innerhalb von fünf Tagen, kann jede beliebige Buchungsklasse
(RBD) innerhalb der ursprünglich gebuchten Reiseklasse (compartment)
angewendet werden. Auch sind LH- (2. Priorität) oder OS/BD/SN-Flüge (3.
Priorität) wählbar. Ausserhalb der 5-Tage-Limite kann nur auf einen
LX-Flug und in der ursprünglichen Buchungsklasse umgebucht werden. Eine
komplette, oder falls Segmente des Tickets bereits geflogen wurden,
teilweise Rückerstattung (involuntary refund) ist möglich. Bei
teilweiser Rückerstattung wird die nicht bezogene Leistung erstattet.
Thomas Benz (Head of Marketing Swiss): «Diese Regelungen sind nichts
Neues, bloss wurden sie bislang nicht explizit kommuniziert. Die freie
Wahl der Buchungsklasse bei Umbuchung innert fünf Tagen garantiert
Flexibilität und vermeidet Kapazitätsengpässe.»
Zu Kulanz ist Swiss weiterhin bereit, wie Thomas Benz erklärt: «Kulanz
(alles, was über Ticketleistung hinausgeht, z. B. Essen, Hotel) dürfen
derzeit im Transferbereich des Zürcher Flughafens gestrandete
Passagiere erwarten. Weiterhin werden allfällige Kulanzleistungen in
angemessenem Rahmen auch für im Ausland gestrandete Passagiere
erbracht, deren Rückflug in die Schweiz ausfällt.
SAM