Thomas Cook will ab Mitte Jahr online in CHF ausschreiben (Ausgabe 2011-13)

Zwölf Unternehmen werden vom SECO aufgefordert, auf ihren Schweizer Websites in CHF statt in Euro zu verkaufen.

Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) hat den Stein ins Rollen gebracht. Eine SRV-Delegation hat sich mit Vertretern des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) getroffen, weil immer mehr ausländische Online-Anbieter auf ihren Schweizer Websites in Euro statt wie in der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) gefordert in CHF ausschreiben. 

Guido Sutter, Leiter Ressort Recht des SECO, erklärt gegenüber TI: «Insgesamt sind Websites von zwölf Unternehmen betroffen, welche an eine Schweizer Kundschaft gerichtete Reiseangebote in Euro statt in CHF bewerben. Von diesen zwölf Anbietern haben fünf einen Sitz oder eine Korrespondenzadresse in der Schweiz. Diese fünf Unternehmen sind bereits von uns angeschrieben worden. Die anderen sieben Anbieter haben weder Sitz noch Korrespondenzadresse in der Schweiz. Hier haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um von ihnen eine Schweizer Korrespondenzadresse zu erhalten.»

SRV-Geschäftsführer Walter Kunz nennt einige dieser betroffenen Websites: www.ab-in-den-urlaub.ch,  www.thomascook.ch, www.alltours.ch, www.buchen.comreisen.ch sowie www.abschweiz.ch

Thomas Cook gehört also zu den «Sündern». Marta Di Girolamo, Geschäftsführerin Veranstaltervertrieb mit Sitz in Pfäffikon SZ: «Die Adresse thomascook.ch leitet lediglich auf unsere deutsche Website thomascook.de um und verkauft ausschliesslich das deutsche Produkt. Deshalb waren wir uns bisher auch keiner Schuld bewusst.» Das SECO habe zwar mit Thomas Cook noch keinen Kontakt aufgenommen, Änderungen seien aber trotzdem bereits eingeleitet worden, so Di Girolamo: «Wir haben die Änderung nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits veranlasst und arbeiten derzeit an unserer Website, um die Preise auch in CHF ausweisen zu können. Dies wird voraussichtlich Mitte des Jahres möglich sein. Wir haben bereits eine Modifikation veranlasst, damit klar ist, dass sich der Kunde auf der deutschen Website befindet.»

Ein anderes betroffenes Unternehmen ist die Unister Holding mit www.ab-in-den-urlaub.ch. Konstantin Korosides, Leiter Öffentlichkeitsarbeit & Medien, erklärt: «Wir machen uns ein Bild und werden natürlich allen gesetzten Anforderungen nachkommen.»

Für konkrete Schritte ist jedoch nicht das SECO verantwortlich. Sutter: «Der Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung ist Sache der Kantone. EVD/SECO üben die Aufsicht über den kantonalen Vollzug aus und nehmen bei kantonsübergreifender Werbung gewisse Koordinationsaufgaben wahr. Allfällige strafrechtliche Schritte gegen weiterhin fehlbare Anbieter müssten von den kantonalen oder städtischen Gewerbepolizeistellen eingeleitet werden.» 

Chris Probst