Ungewissheit könnte Buchungsfluss lähmen (Ausgabe 2012-02)

Kommt der MwSt.-Zuschlag auf deutschen Wasserwegen?

Die Situation ist auch für die Schweizer Flussfahrten-Anbieter wenig erfreulich: Eigentlich gilt seit anfangs Jahr in Deutschland auf Flussreisen ein erhöhter Mehrwertsteuer-Satz, doch ein Antrag im Bundestag könnte diese Regelung noch kippen. Die daraus resultierende Ungewissheit, ob die Reedereien, resp. Anbieter nun auf den publizierten Preisen noch einen MwSt.-Zuschlag erheben oder nicht, droht auch hierzulande das Frühbu-chergeschäft zu lähmen. 

Worum geht es? Für die Personenbeförderung mit Schiffen galt in Deutschland bis anhin eine Sonderregelung mit einem reduzierten MwSt.-Satz von 7%. Diese Regelung wurde in den letzten Jahren stets nur befristet gewährt und muss regelmässig verlängert werden. Dies geschah per 31. Dezember 2011 nicht mehr – also ist eigentlich seither der reguläre Satz von 19% gültig. 

Eigentlich – doch nun will das Bundesland Rheinland-Pfalz zuhanden des Bundestages einen Antrag über einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes einbringen. Dieser Entwurf sieht vor, den ermässigten MwSt.-Satz von 7% bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern. Argumentiert wird, dass erst der reduzierte MwSt.-Satz (und somit wettbewerbsfähige Preise) zum grossen Erfolg der Flussreisen in Deutschland geführt habe. Werde dieser Satz angehoben, erleide die Branche einen Wettbewerbsnachteil, denn Frankreich, Österreich und die Niederlande hätten eine tiefere Mehrwertsteuer. Reedereien könnten sich gar überlegen, in Zukunft das Angebot in Deutschland zu reduzieren. 

Wann der Antrag im Bundestag behandelt wird, ist unklar. Dies könne in den nächsten Wochen der Fall sein oder aber auch erst in einigen Monaten, heisst es beim Deutschen Reiseverband. Was nun? Die Reedereien und Anbieter sind derzeit im Ungewissen, ob die MwSt.-Mehrkosten nun tatsächlich anfallen oder nicht. Bleibt es bei den 19%, werden sie sich überlegen, ob sie diese Mehrkosten auf die Kunden abwälzen oder selber tragen können/sollen. Zudem werden sie durch das Pauschalreisengesetz eingeschränkt: Nach Vertragsabschluss darf der Preis nur um maximal 5% erhöht werden.

Kurz: Die Ungewissheit lähmt sämtliche Beteiligten. Sowohl den Reedereien und Anbietern wie den Kunden drohen Mehrkosten – ausser der reduzierte Satz wird im Bundestag doch noch bis Ende 2013 verlängert. Klar ist somit einzig, dass derzeit noch nichts klar ist. Und das fördert den Verkauf nicht eben.

Beat Eichenberger