Im letzten Jahr wurde deutlich, dass die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) gerade für die Schweizer Reisebranche ein grosses Hindernis darstellt. Was einmal geschaffen wurde, um den Konsumenten klare und vergleichbare Preise zu garantieren, verfehlte gerade 2011 die Wirkung auch zum Nachteil der Konsumenten.
Hauptproblem der PBV war im vergangenen Jahr die Preisausschreibepflicht in Schweizer Franken. Die Probleme mit dem extrem starken Franken und dem schwachen Euro sind allseits noch präsent. Die TOs und vor allem auch die Online Travel Agencies (OTAs) hätten liebend gerne ihre Produkte, oder zumindest einen Teil davon, in Euro ausgeschrieben. Doch der Verzicht auf die Ausschreibung in CHF ist nicht erlaubt.
Das Unangenehme daran war die Tatsache, dass sich nicht alle ausländischen TOs und OTAs daran hielten. Zwar hat das SECO auf Initiative des Schweizerischen Reisebüro-Verbands (SRV) bei den fehlbaren Unternehmen interveniert, allerdings war dies bei denjenigen Firmen, welche keinen Sitz in der Schweiz haben, ziemlich schwierig. Immerhin: Einige Websites wurden nach der SECO-Intervention angepasst.
Nun gut, das Problem ist erkannt. Das SECO prüft, ob die Preisausschreibepflicht in CHF gelockert werden könnte und die Schweizer Anbieter dann wieder gleich lange Spiesse wie die TOs aus dem Ausland hätten.
Die aktuellen SECO-Aussagen lassen allerdings darauf schliessen, dass dieser Prozess lange dauern kann. Erstellen einer Studie zu den volkswirtschaftlichen Folgen nicht nur für die Reisebranche, sondern für die Wirtschaft generell , diese auswerten, anpassen der rechtlichen Grundlagen, vernehmlassungsverfahren bei den Kantonen, politischen Parteien und interessierten Organisationen: Dies alles wird wohl länger als bloss ein paar Monate dauern. Zum Glück hat sich der CHF stabilisiert, und das Problem ist nicht mehr so akut wie 2011.
Doch dies ist nicht das einzige Problem der veralteten PBV. Sie hindert die TOs und OTAs zum Beispiel daran, ihre neuartigen, dynamisch produzierten und sicher nicht kundenfeindlichen Angebote vernünftig zu bewerben. Wenn man dem Gesetz entsprechen will, ist Werbung für X- und Y-Produkte fast unmöglich oder zumindest sehr schwierig geworden. Und die Werbung wird offenbar gründlich kontrolliert: Aus TO-Kreisen ist zu hören, dass es sehr schnell geht, bis sich die Gewerbepolizei meldet, wenn die Werbung für dynamische Produkte nicht ganz PBV-konform ist.