Müssen Fluggesellschaften bereits ab dem 1. Juli Passagierdaten an Moskau weitergeben, wenn sie Russland anfliegen oder auch nur überfliegen? Laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» hat das russische Transportministerium ein entsprechendes Dekret herausgegeben.
Die Swiss wäre davon stark betroffen: Sie fliegt direkt nach Moskau und St.Petersburg und nutzt den russischen Luftraum zudem für Überflüge bei ihren täglichen Flügen nach Tokio, Peking, Hongkong, Shanghai, Bangkok, Singapur, Delhi und Mumbai. Swiss-Sprecherin Susanne Mühlemann sagt dazu, dass sich die Airline natürlich mit dem Thema befasse, der Ball zurzeit aber bei den Behörden liege.
Das BAZL nimmt auf Anfrage wie folgt Stellung: «Unseren Informationen zufolge soll vom 1. Juli 2013 bis 1. Januar 2014 eine Testphase laufen. Nach diesem Zeitpunkt wäre es möglich, dass Russland API- und PNR-Daten gemäss erlassener Anweisung zwingend einfordern kann.» Allfällige Konsequenzen, wenn eine Airline die Daten nicht liefert, seien zurzeit nicht bekannt.
Sollte die Regelung tatsächlich in Kraft treten, würde sie sich mit den Datenschutzgesetzen der EU und der Schweiz beissen, solange es keine entsprechenden Abkommen gibt. «Wir gehen davon aus, dass ein solches gegen Ende Jahr vorliegen wird», sagt BAZL-Sprecher Urs Holderegger. Dazukommt noch ein weiteres Problem, wie Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky erläutert: «Selbst wenn rechtlich alles abgesichert wäre, würde die technische Umsetzung mehrere Monate in Anspruch nehmen.» Es ist also nicht davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr Daten an Russland geliefert werden.
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