Weiterhin ohne Visum in die USA (Ausgabe 2012-27)

Die Verhandlungen mit den USA verliefen erfolgreich.

Wie allgemein erwartet konnten die Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) und den US-Behörden erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei ging es um die Umsetzung des US-Programms «Preventing and Combating -Serious Crime» (PCSC), welches den zwischenstaatlichen Austausch von Daten über bekannte oder verdächtigte Schwerverbrecher regelt, sowie um ein «Me-morandum of Understanding» über den Austausch von Daten zu mutmasslichen und bekannten Terroristen (HSPD-6). Die Teilnahme an diesen Programmen ist laut den USA zwingend, um weiterhin Mitglied im «Visa Waiver Program» sein zu können, welches visumsfreie Einreisen in die USA ermöglicht. 

Die Schweiz hatte Bedingungen an die Teilnahme geknüpft, welche nun offenbar eingehalten wurden. Der Geltungsbereich des Abkommens wird auf schwere Straftaten beschränkt, die in einer Liste im Abkommen aufgeführt werden, sowie auf andere schwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von mehr als drei Jahren vorgesehen ist. In puncto Datenschutz verpflichten sich beide Staaten, Personendaten auf Ersuchen hin zu berichtigen, zu blockieren oder zu löschen. Die USA akzeptierten weiter, dass bei der Umsetzung des Abkommens die Anzahl der erlaubten Abfragen gemeinsam festgelegt wird.

Der Austausch soll in zwei Phasen erfolgen: Zuerst erfolgt eine Abfrage, um festzu-stellen, ob überhaupt ein entsprechendes Profil in den Datenbanken des anderen Staates vorhanden ist oder nicht. Lediglich bei einem Treffer werden dann in einem zweiten Schritt Personendaten und weitere Informationen zum Fall übermittelt. Das PCSC-Abkommen benötigt noch die Zustimmung des Parlaments und untersteht dem fakultativen Referendum. 

JCR