Eine verwirrende Überschrift? Mag sein, aber leider widerspiegelt sie die Realitäten im Fluglärmstreit mit Deutschland. Am WEF haben sich die schweizerische Verkehrsministerin Doris Leuthard und ihr deutscher Kollege Peter Ramsauer auf die Grundzüge eines Staatsvertrages geeinigt. Eckpunkte darin sind die weitere Reduktion der Anflüge über deutsches Staatsgebiet und die Gleichstellung der deutschen Bevölkerung mit den Schweizern bei Betriebsreglement und Konzessionsverfahren des Flughafens Zürich.
Ist dies nicht etwas gar einseitig zugunsten von Deutschland? Zumal ja eine von beiden Ländern anerkannte Studie ergeben hat, dass in Deutschland der Zürcher Fluglärm keinen Grenzwert überschreitet und es keine Lärmbetroffenen gibt. Diesen Fakt wischt Peter Ramsauer nun mit der Bemerkung zur Seite, dass diese Lärmmessungen nicht verlässlich seien und man deshalb auf die «sicht- und zählbaren Flugbewegungen» abstützen müsse. Ihm ist zu wünschen, dass er mit dieser Argumentation auch beim Fluglärmstreit in seinem eigenen Land, in München (dritte Piste), Frankfurt (50 Prozent mehr Kapazität dank neuer Piste) und Berlin (Konzentration des Flugverkehrs von drei Flughäfen auf einen) punkten kann. Oder wird da mit anderen Ellen gemessen als beim aussereuropäischen Flughafen Zürich, der aber fest in deutscher (Airline-)Hand ist?
Die Schweiz ist gut beraten, wenn sie diese Absichtserklärung nochmals gründlich überarbeitet und neben den Taxifahrten, die auch zugunsten Deutschlands geregelt werden sollen eine Paketlösung anstrebt: so beispielsweise durch den Einbezug des Lastwagen- und Eisenbahnverkehrs DeutschlandSchweiz. Aber allen Absichtserklärungen und Staatsverträgen muss zugrunde liegen, dass von beiden Seiten gemeinsam erarbeitete Fakten auch auf beiden Seiten akzeptiert werden. Denn so geht man in zivilisierten Ländern miteinander um.



