Eines der grossen Ärgernisse in diesem Jahr bleibt für die Reiseportale der Schweizer TOs und für die Schweizer Online Travel Agencies (OTAs) die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Nach wie vor sind die Schweizer Firmen gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt, weil sie ihre Preise nicht generell auch in Euro ausschreiben dürfen.
Per Ende August erwartete der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) eine Antwort des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) auf eine SRV-Stellungnahme zur Ungleichbehandlung. Diese ist vor einigen Tagen in der SRV-Geschäftsstelle eingetroffen.
Laut SRV-Geschäftsführer Walter Kunz hat das SECO dabei nochmals erklärt, dass man aufgrund fehlender Rechtshilfeabkommen, zum Beispiel mit Deutschland, in diesem Bereich nicht gegen Firmen, welche keinen Sitz in der Schweiz haben, vorgehen könne. Bereitschaft habe das SECO aber bei einer möglichen Flexibilisierung der Preise signalisiert. «In diesem Bereich muss den Entwicklungen Rechnung getragen werden. Wir haben eine Eingabe zur Aktualisierung der Branchenbroschüre gemacht und das SECO hat uns nun mitgeteilt, dass die Bereitschaft zu einem Austausch da sei allerdings ohne konkrete Vorschläge, wann, wie und wo dieser Austausch stattfinden soll», erklärt Kunz.
Für die Schweizer TOs und OTAs heisst das also, dass ihre ausländischen Mitbewerber weiterhin nicht belangt werden können, wenn sie sich nicht an die PBV-Vorgaben halten. Allerdings besteht Hoffnung, dass die Schweizer eines Tages ebenfalls ihre Preise in Euro ausschreiben dürfen.