Matt Skibinski, Initiant und Geschäftsführer von PEP.Travel, war erstaunt, als er neulich ein Schreiben der Zürcher Anwaltskanzlei Wild Schnyder in den Händen hielt. Deren Mandantin TUI AG in Hannover, die über ihre Tochter TUI 4U das Portal meinPEP.de. betreibt, pocht auf diesem Wege auf den Schutz des Markenhauptbestandteils «PEP». «Gemäss langjähriger und immer wieder bestätigter Rechtssprechung schafft die Übernahme eines Hauptbestandteils einer älteren Marke in eine jüngere Marke eine Verwechslungsgefahr», so die Anwalts-Begründung.
Weiter heisst es, dass der TUI AG nichts an einer gerichtlichen Auseinandersetzung liege, sondern man die Angelegenheit ausserbehördlich regeln möchte. Dabei wird aber gleich der Hammer ausgefahren: Die Anwaltskanzlei will von Skibinski, dass er die Schweizer Registrierung, Markenanmeldung und den Domainnamen «PEP Travel» ersatzlos löscht und der TUI AG dazu eine Entschädigung von CHF 1000 bezahlt. Interessant: Skibinski soll auch «die Rechte der TUI AG am Zeichen PEP vorbehaltlos anerkennen» und das Zeichen PEP nicht verwenden.
Skibinski hat dafür gar kein Verständnis, zumal er laut eigenen Aussagen schon zwei Jahre vor meinPEP die Marke PEPtravel.com registriert habe. Tatsächlich ging die TUI-Tochter mit dem Expedienten-Portal meinpep.de am 31. August 2012 an den Start, Skibinski mit PEP.travel bereits 2009 aber nicht in der Schweiz: Die Marke PEP.Travel wurde erst Mitte Juli 2013 ins Schweizerische Markenregister eingetragen. Dennoch ist Skibinski über das Vorgehen erstaunt: «Ich habe seit Juni 2009 als PEP.Travel-Reisebüro sogar einen Agentur-Vertrag mit Tuifly.»
Aufgrund eines Umzugs hat Skibinski das auf den 3. September 2013 datierte Schreiben (welches dem TI vorliegt) erst verspätet erreicht; die auf den 4. Oktober 2013 auferlegte Handlungsfrist ist verstrichen. Skibinski hat die Aufforderung des Anwalts nun an das Patentamt weitergeleitet, welches die Angelegenheit prüfen wird. Skibinski findet das Vorgehen von TUI jedenfalls «unverschämt» und erklärt, TUI habe, wenn schon, ihn kopiert.
Auf Nachfrage bei TUI erklärt Mediensprecherin Natascha Kreye: «Wir führen permanent und auch international Markenüberprüfungen durch, um unser immaterielles Eigentum zu schützen. Unsere Marken- und Patentabteilung kam zur Überzeugung, dass im Fall von PEP.travel Verwechslungsgefahr bestehe und den Kriterien des Markenrechts nicht entsprochen wird. Da die TUI AG ihr Markenportfolio schützen will, geht sie gerichtlich vor.» Auf die Prozedur angesprochen, die starken Druck auf Skibinski ausübt, meint Kreye gegenüber TRAVEL INSIDE: «TUI geht nicht gezielt gegen Kleinunternehmen vor, sondern beurteilt von Fall zu Fall.»
Weder bei MorePEP in Reessum, bei PEPxpress in Koblenz noch bei der Münchner PEPnavigator gingen Anwaltsschreiben ein.
Bleibt die Frage, ob sich der Begriff «PEP» ein Akronym für «Personal Education Program» oder «Product Experience Program» überhaupt schützen lässt.
Jean-Claude Raemy
Simon Benz



