Dazu hat sich das Bundesgericht wegen eingegangener Beschwerden noch nicht geäussert. Und mit der Einführung der nun verlängerten Nachtruhesperre mitten in einer Flugplanperiode haben die Richter den Flughafen (und insbesondere die Fluggesellschaften) vor eine echte Herausforderung gestellt.
Die neue Nachtruhe von sechseinhalb Stunden bringt den Hub Zürich ans Limit. Kein anderer, vergleichbarer Umsteigeflughafen verfügt über ein derartig restriktives Nachtflug-Regime. Doch bislang haben sich der Flughafen und die Airlines damit abgefunden. Sie hoffen allerdings, dass bei ungünstigen Wetterverhältnissen oder Naturereignissen Ausnahmen möglich sind.
Genau eine solche Ausnahme wurde anfangs August Edelweiss Air zugestanden. Wegen eines Gewitters war der Flug verspätet und landete mit 160 Passagieren um 23.47 Uhr. Eine von den Medien (im Sommerloch) aufgebauschte Protestwelle der Ost-Flughafen-Gegner war die Folge. Anstatt dem Flughafen und dem Bundesgericht für die längere Nachtruhe zu danken, hagelt es weiterhin Kritik. Deshalb ist der Flughafen gut beraten, begründete Ausnahmen zu gewähren und keine weiteren Zugeständnisse zu machen: Er straft nur sich und seine Kunden, die Airlines und Dank erhält er von keiner Seite.