Jetzt gilt Einreise-Testpflicht für Ungeimpfte

Der Bundesrat bleibt bei zwei Tests.
Bundesrat Alain Berset verkündet die Einreise-Testpflicht am 17.9.2021. ©SRF/Screenshot TI

Wer ungeimpft in die Schweiz einreist, muss ab heute Montag, 20. September 2021, einen negativen Corona-Test vorweisen. Und zwar unabhängig davon, woher man kommt und mit welchem Verkehrsmittel man einreist. Dies hat der Bundesrat auf Vorschlag von Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag erwartungsgemäss entschieden.

Grafik: Schweizer Bundesrat

 

Touristen und Geschäftsleute müssen sich für die Einreise elektronisch registrieren. Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen zudem vor der Einreise in die Schweiz einen Covid-19-Test (Antigen oder PCR) lassen. Ein Patenrezept gegen die Pandemie sei das nicht, sagte Bundesrat Alain Berset. Gegen das Virus helfe einzig die Impfung. Und diese sei erst noch günstiger als jeder Test.

Das negative Testresultat muss bei der Einreise vorgewiesen werden. Zudem müssen sie sich nach vier bis sieben Tagen – diesmal in der Schweiz – ein weiteres Mal testen lassen. Ausnahmen gibt es für unter 16-Jährige oder Grenzgänger.

Diese Variante ohne Quarantäne hatte auch die Reisebranche unterstützt. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hatte sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen. Und auch eine Online-Umfrage von TRAVEL INSIDE hatte eine Präferenz der Reiseprofis für diese Version ergeben. Sie erwarten von der Testpflicht für Ungeimpfte zudem eine Belebung des Geschäfts, weil sie zumindest für Geimpfte die Reiseregeln vereinfacht.

Der zweite Test war in der Vernehmlassung allerdings umstritten, mehrere Kantone hatten sich dagegen ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der Quarantänepflicht zusätzlich zur Testpflich, die härtere der vorgeschlagenen Varianten, verzichtet der Bundesrat. Sie wurde in der Konsultation bei den Kantonen und interessierten Verbänden deutlich abgelehnt.

Kontrollen und Bussen

Täglich passieren über zwei Millionen Menschen und eine Millionen Fahrzeuge die Schweizer Grenzen. Risikobasierte Kontrollen sollen dazu führen, dass die neuen Regeln eingehalten werden. Personen, die bei der Einreise keinen Test vorweisen können, müssen diesen sofort nach der Einreise in die Schweiz nachholen.

Die Kantone sind angehalten Stichproben durchzuführen, ob nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen den zweiten Test auch wirklich gemacht haben. Bei Verstössen gegen diese Regeln können Ordnungsbussen (CHF 200 für fehlende Testnachweise und CHF 100 für nicht ausgefüllte Formulare) verhängt werden.

Die Fluggesellschaften und Busunternehmen im Fernverkehr müssen überprüfen, ob einreisende Personen über ein PLF sowie ein Covid-Zertifikat oder einen Testnachweis verfügen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und die örtlich zuständigen Polizeieinheiten führen in allen grenzüberschreitenden Verkehrsarten risikobasierte Kontrollen durch. In einigen Wochen wird der Bundesrat die Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Einreiseregeln auswerten und wenn nötig Anpassungen vornehmen.

Einreisebestimmungen bleiben

Die bestehenden Einreisebestimmungen bleiben unverändert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt weiterhin eine Risikoliste. Diese Liste regelt, wer in die Schweiz einreisen darf.

Alle Staaten ausserhalb des Schengen-Raums, die nicht auf dieser Liste geführt sind, gelten weiterhin als Risikoländer, aus denen für die Einreise in die Schweiz für ungeimpfte Drittstaatsangehörige Beschränkungen gelten. Die Schweiz lehnt sich beim Erlass ihrer Einreisebestimmungen als Schengen-assoziierter Staat möglichst an die Entscheide der Europäischen Union an.

Mittels des Online-Tools «Travelcheck» kann nachgeschaut werden, welche Personen aus welchen Ländern unter welchen Bedingungen in die Schweiz einreisen können.

Schweiz akzeptiert auch ausländische Impfungen

Ab dem 20. September können alle Personen, die mit einem von der European Medicines Agency (EMA) zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. Damit werde die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Personen sichergestellt, die im Ausland geimpft wurden oder im Ausland genesen sind, etwa für Touristinnen und Touristen. Derzeit sind nur die Zertifikate der am EU Digital Covid Certificate angeschlossenen Länder mit dem Schweizer System kompatibel.

Die Unterlagen können elektronisch eingereicht werden. Jeder Kanton muss eine Kontaktstelle definieren, an die sich im Ausland geimpfte Personen wenden können. Sämtliche kantonalen Kontaktstellen werden auf einer Webseite des Bundes aufgeführt. Eine Arbeitsgruppe des Bundes (EDI, EDA, EFD) wird zusammen mit den Kantonen und weiteren Stellen (Datenschutz) die Umsetzung begleiten. Ziel ist eine möglichst effiziente, schlanke und kundenorientierte Lösung. In einer Übergangsphase bis am 10. Oktober 2021 sind für den Zugang zu zertifikatspflichten Einrichtungen oder Veranstaltungen alle ausländischen Impfnachweise gültig, zum Beispiel Impfausweis der WHO.

Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Ausgenommen sind rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, in der Schweiz berufstätige EU-Drittstaatsangehörige, Mitarbeitende von internationalen Organisationen und akkreditiertes diplomatisches Personal sowie Studentinnen und Studenten. (TI) (MICE-tip)