Ägypten-Spezialist ETI zur aktuellen Situation

Zum jetzigen Zeitpunkt figuriert die im Winter bei Schweizer Touristien beliebte Destination Ägypten auf der BAG Liste der Risikodestinationen.
Michael Grütter

«Zum jetzigen Zeitpunkt figuriert Ägypten völlig überraschend auf der BAG Liste der Risikodestinationen. ETI weist deshalb darauf hin, dass nach Rückkehr in die Schweiz seit dem 27.November 2021 eine Test- und Quarantänepflicht besteht. Das gilt vorübergehend auch für geimpfte und genesene Personen. Sobald Ägypten von der BAG-Quarantäneliste gelöscht wird, informieren wir umgehend», teilt der auf Ägypten spezialisierte Reiseveranstalter der Branche mit. Und ETI-Geschäftsführer Michael Grütter reicht diese Informationen nach.

Ägypten-Einreise
Für die Einreise nach Ägypten hat sich gegenüber den bisherigen Bedingungen nichts verändert. Es gilt die 3G Regel ab 6 Jahren. Geimpfte Reiseteilnehmer Benötigen ein Impfzertifikat (ab zwei Wochen zum Zeitpunkt der Einreise, 2 Impfdosen bzw. 1 Impfdosis bei Johnson & Johnson). Die letzte Impfung muss innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein.
Genesene Reiseteilnehmer: Bitte beachten, dass nach aktuellen Bestimmungen, genesene Reiseteilnehmer einen negativen PCR-Test für die Einreise benötigen. Dieser Test kann auch vor Ort erfolgen.
PCR-Test: Alle Reiseteilnehmer ab 6 Jahren sind verpflichtet einen negativen PCR-Test vorzuweisen, welcher zum Zeitpunkt der Einreise max.72h alt sein darf. Das Ergebnis des Tests muss auf Englisch verfasst sein und die Bescheinigung muss einen entsprechenden QR Code enthalten und in Papierform vorgelegt werden. Die ägyptischen Gesund- heitsbehörden bieten einen Test am Flughafen an (Kostenpunkt ca. Euro 30.-, zahlbar mit Kreditkarte VISA)
Schweiz-Rückreise
Für die Einreise in die Schweiz müssen zum jetzigen Zeitpunkt alle Personen einen negativen molekularbio- logischen Test (= PCR-Test), der nicht älter als 72h ist oder einen Antigenschnelltest, der nicht älter als 48h ist, vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss zudem ein weiterer Test veranlasst und den Gesundheits- behörden des zuständigen Kantons gemeldet werden. Alle Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Seit dem 27. November 2021 müssen sich vorübergehend alle Personen zusätzlich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt für alle Einreisende in die Schweiz inklusive geimpfte und genesene Personen. Bei der Rückreise aus einem Risikoland besteht die Quarantänepflicht auch für Reisende unter 16 Jahren. Wie bisher müssen alle Personen, welche in die Schweiz einreisen, vollständige Angaben mittels elektronischem Formular hinterlegen.
Aufgrund der seit dem 27. November 2021 neu gültigen BAG Risikodestinationsliste, können ETI-Kunden die Ihre Reise vor diesem Datum gebucht haben und bis am 07. Dezember abreisen, wie folgt vorgehen:
1. Die Reise wie geplant antreten unter den aktuellen Vorgaben des BAG
2. Die gebuchte Reise mit Abflug ab der Schweiz auf einen späteren Termin kostenlos umbuchen
3. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person die Reise stornieren
(TI)