
Nach der Übernahme der AirPlus International GmbH durch die SEB Kort Bank AB im Jahr 2024 bereiten wird nun auf die bevorstehende grenzüberschreitende Fusion der beiden Unternehmen vorbereitet. Die rechtliche Fusion der beiden Unternehmen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Marktführer für Unternehmenszahlungslösungen in Europa mit internationaler Reichweite.
Die Fusion soll bis zum 3. August 2026 abgeschlossen sein und sieht die Übernahme von AirPlus International durch SEB Kort sowie die vollständige Übertragung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vor.
Dies wird zu Änderungen führen, die für Unternehmen relevant sind und möglicherweise Massnahmen Ihrerseits erfordern.
Wichtige Informationen auf einen Blick
- Bestehende Verträge bleiben gültig und werden automatisch auf die SEB Kort Bank AG übertragen.
- Die rechtliche Firmenbezeichnung ändert sich für die deutsche Gesellschaft und alle ihre Niederlassungen in ‘SEB Kort Bank AB’.
- Die Tochtergesellschaften von AirPlus International bleiben bestehen und sind dann Tochtergesellschaften der SEB Kort Bank AB.
- AirPlus bleibt als (Produkt-)Marke unter dem Dach von SEB Kort bestehen.
- An bestehenden Verträgen oder Produkten ändern sich nichts.
- Firmenkarten bleiben gültig und es gibt keine Änderungen an der Kartennummer oder beim PIN. Bei der regulären Verlängerung derr Karte nach Ablauf des Gültigkeitsdatums wird auf der Firmenkarte der neue Name des Ausstellers angegeben.
- Bestehende SEPA- und Lastschriftmandate behalten nach der Fusion ihre Gültigkeit. Die SEB Kort Bank AB ist die Rechtsnachfolgerin der AirPlus International GmbH, was auch alle Kontakte sowie die Mandate umfasst. Die Gläubiger-ID wird sich jedoch ändern. Möglicherweise müssen Banken über die Änderung der Gläubiger-ID informiert werden, um eine Ablehnung von Lastschriften zu vermeiden.
Nach der Fusion lautet die neue Gläubiger-ID SE24ZZZ5565746624. - Zukünftige Abrechnungen ab dem 3. August 2026 werden von der deutschen Niederlassung der SEB Kort Bank AB ausgestellt.
- Der offizielle Auszug aus dem Handelsregister wird veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
- Eine weitere Mitteilung ist kurz vor der Fusion geplant. Diese wird eine Checkliste für Kunden, Partner und Lieferanten enthalten, aus der hervorgeht, was genau getan werden muss.
(Business Traveltip)








