Airport Berlin-Brandenburg will leise Flieger belohnen

Laute Landungen in den Randzeiten sollen wirtschaftlich uninteressant werden.
Flughafen Berlin Brandenburg BER

Keiner weiss, wann das erste Flugzeug planmässig auf dem neuen Flughafen Berlin-Brandenburg landen wird. Das Eröffnungsdatum für BER ist nach wie von unklar, der angekündigte Termin im Oktober steht auf wackligen Füssen. Aber jetzt schon weiss der Flughafen, was er für die Anwohner in seiner Umgebung tun will: Airlines sollen für leisere Flugverfahren belohnt werden, teilt die Betreibergesellschaft mit. Die Gebührenordnung will sie entsprechend gestalten.

Bislang wurden die Entgelte ausschliesslich anhand der Flugzeugtypen ermittelt, die in feste Lärmklassen eingeteilt wurden. Zukünftig spielt es eine wichtige Rolle, welches Flugverfahren gewählt wird. Reihenuntersuchungen der Flughafengesellschaft haben nämlich gezeigt, dass es pro Flugzeugtyp möglich ist, leiser oder lauter zu fliegen. Um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren, wird deswegen künftig ein leises Fliegen durch niedrigere Entgelte belohnt. Die Abrechnung jedes Starts und jeder Landung erfolgt auf der Basis des tatsächlich gemessenen Lärms.

Die Flughafengesellschaft wird dafür sechs zusätzliche Messstellen errichten und die Lärmentbegühren feiner abstufen. Statt sieben wird es künftig elf Lärmklassen geben, die in Schritten von zwei Dezibel (dB) gestaffelt sind. Flüge an den Randzeiten vor 6.00 Uhr und nach 23.00 Uhr werden zusätzlich mit einem hohen Entgeltzuschlag belegt. Das bedeutet für die Airlines, dass ein Flug mit dem gleichen Flugzeugtyp je nach gewähltem Flugverfahren und Tageszeit um ein Vielfaches teurer werden kann. Flüge mit lauten Flugverfahren in den Randzeiten werden dadurch für die Airlines wirtschaftlich unattraktiver.

Inzwischen ging die Bauabnahme auf dem Flughafen weiter. Die Prüfung der maschinellen Rauchabzugsanlagen wurde in dieser Woche abgeschlossen. Es seien keine Mängel festgestellt worden. Damit sei die ordnungsgemässe Beschaffenheit, Wirksamkeit und Betriebssicherheit der brandschutztechnischen Anlagen im Fluggasttermial bestätigt. (TI)