Ausländische TO sollen nur Schweiz-Umsatz versteuern

Jetzt muss der Bundesrat den Auftrag des Parlaments erfüllen.
swiss-image.ch, Jeroen Seyffer

Ausländische Tour Operators sollen nur auf dem in der Schweiz erwirtschafteten Umsatz besteuert werden und nicht auf den gesamten Umsatz. Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt.

Bis am 31. Dezember 2017 konnten ausländische Reiseveranstalter grundsätzlich Leistungen mit einem Umsatz in der Schweiz bis CHF 100’000 mehrwertsteuerfrei erbringen. Seit 2018 sind alle Unternehmen ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz steuerpflichtig, sofern sie weltweit mindestens CHF 100’000 Umsatz erzielen. Ziel dieser Änderung war die steuerliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen.

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die verlangt, bei der alten Regelung zu bleiben. Der Vorstoss war im Rat unbestritten. Die zuständige Kommission hatte einer entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes einstimmig dem Rat zur Annahme empfohlen. Die Motion geht an den Bundesrat, der sie umsetzen sollte.

Das Parlament überwies in früheren Sessionen bereits eine gleichlautende Motion von Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) an den Bundesrat ohne dass etwas passiert wäre. Hinter dem Vorstoss stehen vor allem die Schweizer Hoteliers. Sie beklagen einen Gästerückgang, weil kleinere ausländische TO wegen der administrativ aufwändigen Mehrwertsteuerpflicht keine Kunden mehr in die Schweiz gebracht hätten. (TI)