BAZL erweitert internationale Luftverkehrsrechte

Die Schweizer Regierung hat vier neue bilaterale Luftverkehrsabkommen unterzeichnet.
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An der Konferenz der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO vom 21. bis 25 Oktober 2024 in Kuala Lumpur (Malaysia), hat die Schweiz vier neue bilaterale Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet.

Die Abkommen mit der Dominikanischen Republik, Sierra Leone, Singapur und mit Surinam treten in Kraft, sobald die Länder die notwendigen Schritte für den Abschluss und die Inkraftsetzung vollzogen haben.

Diese Vereinbarungen entsprechen den Bestrebungen des Bundesrats, die verkehrsrechtliche Anbindung der Schweiz an eine möglichst grosse Zahl von interkontinentalen Destinationen sicherzustellen.

Die internationale Konferenz ICAO ist ein wichtiger Treffpunkt für internationale Delegationen und bilaterale Verhandlungen. Dieses Jahr nahmen 79 Länder teil. Der Bundesrat hatte die vier neuen Abkommen an seinen Sitzungen vom 14. August und 9. Oktober 2024 genehmigt.

Die Luftverkehrsabkommen entsprechen den aktuellen Bedürfnissen der internationalen Zivilluftfahrt, denn sie erteilen den betroffenen Fluggesellschaften die Rechte, die sie für die Direktverbindungen und den Betrieb des Linienverkehrs zwischen der Schweiz und der Dominikanische Republik benötigen.

Zudem beinhalten sie die rechtlichen Grundlagen für Fluggesellschaften, die beabsichtigen, den Linienverkehr nach Surinam und Sierra Leone aufzunehmen.

Damit ein Luftfahrtunternehmen eine ausländische Destination anfliegen kann, benötigt es Verkehrsrechte. Die beteiligten Länder regeln diese Rechte in einem bilateralen Abkommen über den Linienluftverkehr.

Jedes Abkommen enthält Bestimmungen zur Eigentümerschaft, zur Aufsicht und zum Marktzugang von Luftfahrtunternehmen. Dank der Abkommen können die Staaten ihre Märkte für die betreffenden Unternehmen öffnen und administrative Hürden abbauen. Die Schweiz hat mit über 150 Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen. (TI)