Bodenpersonal klagt gegen Swiss

Streitpunkt ist der Corona-Krisen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Swiss, Ground Staff, Bodenpersonal, Check-in, Ticketschalter
Swiss-Schalter. ©Swiss

SEV-Gata, eine der Gewerkschaften für das Bodenpersonal, klagt gegen die Swiss wegen der Aktivierung des Krisen-GAV, der im Zuge der Covid-19-Pandemie als Notmassnahme ausgehandelt worden war. Die Voraussetzungen für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit deutlich schlechteren Bedingungen sein nicht mehr gegeben, findet die Gewerkschaft.

«Im Krisen-GAV ist festgehalten, dass er erst nach Ablauf der gesetzlichen Möglichkeit für Kurzarbeit in Kraft treten darf», begründet SEV-Gata-Präsident Philipp Hadorn die Entscheidung gegenüber dem «Tages-Anzeiger». Allerdings habe die Swiss aus freien Stücken entschieden, die Kurzarbeit für ihre gesamte Belegschaft am Boden und in der Kabine auf Anfang März zu beenden. Rechtlich wäre Kurzarbeit bis Ende Juni möglich.

«Vom Verhindern von Entlassungen kann keine Rede sein, sondern allein davon, auf Kosten der Belegschaft, die schon mehr als genug Opfer gebracht hat, möglichst hohe Gewinne einzufliegen», so Hadorn in der Zeitung. Zuerst seien 100 Personen entlassen worden, jetzt sollen wieder 50 Personen eingestellt werden. Die Swiss habe noch keine Kenntnis von der Klage, schreibt die Zeitung.

Unter dem Krisen-GAV müssen die Bodenangestellten auf ein Drittel des 13. Monatslohns und die sogenannte Performance-Prämie verzichten, die bisher bis zu 2,5% des Lohns betragen konnte. Zudem senkt die Swiss ihren Risikobeitrag an die Pensionskasse. (TI)