Branchen-Task-Force fordert einheitliche Härtefallhilfe

«Systemische Fehler» seien unlogisch und führten zu Wettbewerbsverzerrung.
Max E. Katz, Luc Vuilleumier, Sonja Laborde.

Die Härtefallhilfe für Reisebüros ist unter anderem eine Lotterie – je nach dem in welchem Kanton das Unternehmen ist, gibt es Hilfe oder auch nicht. Die Task Force der Branchenverbände SRV, STAR und TPA kritisiert das als wettbewerbsverzerrend und unlogisch.

In zahlreichen Kantonen sollen Reisebüros, die in den vergangenen Jahren seriös gearbeitet und die Liquidität in der Firma belassen haben, nicht unterstützt werden, da keine unmittelbare Geschäftsaufgabe bevorstehe, wie TRAVEL INSIDE in mehreren Fällen gezeigt hat.

«Dies steht diametral zur Meinung des Bundes, der explizit wollte, dass gesunde Unternehmen unterstützt werden und keine Strukturerhaltung betrieben wird. Die  Beurteilung der Kantone, die Hilfeleistungen auf die Liquidität abzustützen, ist systemisch komplett falsch», so die Task Force in einer Medienmitteilung.

«Bei einem grossen Teil dieser Gelder handelt es sich um Kundenvorauszahlungen und stehengelassene Guthaben für die auf 2021 umgebuchten Reisen. Diese Liquidität gilt es als Fremdkapital  treuhänderisch zu verwalten, d.h. es dürfen damit weder Löhne noch Mieten
bezahlt werden.»

Das  aktuell praktizierte Vorgehen sei kurzsichtig und falsch. Gesunde Reiseunternehmen, die teilweise über Jahrzehnte hinweg Reserven aufgebaut hätten, müssten nun ihre Substanz auflösen. «Sollten die Kantone die Härtefallhilfe nicht anpassen, werden viele dieser Unternehmen ihre Reserven schützen müssen – z.B. durch eine Betriebsliquidierung und eine Neugründung, wenn das Reisegeschäft wieder angezogen hat.

Die Corona-Taskforce der Schweizer Reisebranche «ersucht die Kantone dringlichst um eine einheitliche Härtefallunterstützung, unabhängig von der Liquidität der einzelnen Reiseunternehmen.»

Zudem fordert sie eine Vereinfachung der Verfahren analog zur Gastronomie sowie den Betrieben, die auf behördliche Anordnung geschlossen werden mussten. Denn für die Reisebranche besteht durch die offizielle Empfehlung des Bundes, nicht ins Ausland reisen, sowie die Quarantäneliste des BAG seit März 2020 faktisch ein
Berufsverbot. Die Reisebranche erwartet von den Kantonen ein schnelles und faires Vorgehen. (TI)