Bundesrat beschliesst neue Ausweisverordnung

Für Einreisen in die EU wird bald eine biometrische Identitätskarte empfohlen.
©Pixabay/ReinhardThrainer

Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet. Dadurch können biometrische Identitätskarten eingeführt werden.

Die EU-Länder stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Der Bundesrat empfiehlt, sich für künftige Reisen eine biometrische Identitätskarte ausstellen zu lassen, aber Schweizer Reisende sind frei in ihrer Entscheidung.

Das passiert als nächstes

Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen.

Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt sein.

Organisatorische und technische Anpassungen

Die biometrische Identitätskarte wird ausschliesslich bei den für die Ausstellung von Identitätskarten und Pässen zuständigen kantonalen Stellen sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland erhältlich sein.

Auch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) verzeichnet eine Änderung über die Verordnung. Mit der Revision werden ausserdem die technischen Anpassungen vorgenommen, die für die Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte erforderlich sind.

Mit der neuen Verordnung wird zudem der heutige Begriff ‘provisorischer Pass’ durch ‘Notpass’ ersetzt. Der Notpass wird am 2. November 2026 eingeführt.

Die Gebühren bleiben gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Chip und beim heutigen provisorischen Pass.

Was das für Schweizer Reisende bedeutet

Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

In Kantonen, in denen die Gemeinden ermächtigt sind, nicht biometrische Identitätskarten auszustellen, kann eine solche auch weiterhin dort beantragt werden. (TI)