Bundesrat erhöht die Härtefallhilfe auf eine Milliarde

Auch die Kurzarbeitsregeln sollen ausgeweitet werden.

Der Bundesrat will die Härtefallhilfe auf CHF 1 Mia. aufstocken und gleichzeitig den Bundesanteil am gesamten Hilfspaket auf rund zwei Drittel erhöhen. Er schlägt darum dem Parlament wie erwartet die dringliche Änderung des Covid-19-Gesetzes in der Wintersession vor. Ergänzend sollen die Leistungen im Bereich der Kurzarbeit erweitert werden. Von beidem wird die Reisebranche massgeblich profitieren.

Mit den punktuellen Anpassungen will der Bundesrat die Grundlage schaffen, um besser auf die Entwicklungen der zweiten Welle reagieren zu können. Für die Härtefallhilfe heisst das: Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen soll auf CHF 1 Mia. erhöht werden. Der Anteil des Bundes beträgt bis CHF 400 Mio. 50% (d.h. CHF 200 Mio.) und für den Teil darüber 80% (CHF 480 Mio.).

Zwei Drittel übernimmt der Bund

Damit übernimmt der Bund insgesamt rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten. Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird. Der Bundesrat will den Kantonen zudem mit Erleichterungen im Vollzug sowie mit einem vereinfachten Zugang zu den Daten der Unternehmen entgegenkommen.

Um Arbeitsplätze zu sichern und Covid-bedingte Entlassungen zu vermeiden, sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung wieder gezielt erweitert werden. Es sollen mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführt werden. Insbesondere soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.

Vollmacht auf Vorrat für ein neues Kreditprogramm

Der Bundesrat hat zudem eine Diskussion über eine Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms geführt. Diese Kredite hatten im Frühling den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie. Die aktuelle Lage sei nicht vergleichbar mit der ersten Welle. So seien bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei der Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken sei kein Marktversagen erkennbar.

Die Härtefallhilfe ist nach Ansicht des Bundesrates daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen. Um dennoch rasch auf eine allfällige Kreditklemme reagieren zu können, beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Delegationsnorm zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms. So könnte der Bundesrat bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation und im Fall, dass die Kreditversorgung nicht mehr ausreichend funktioniert, auf Verordnungsstufe ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten. (TI)