Bundesrat lockert die Einreise-Testpflicht

Aktualisiert am 21.12.2021
Statt PCR sind auch Antigen-Tests möglich – und der zweite Test fällt weg.
Bundesrat Alain Berset ©Screenshot TI

Das ist Good News für die Reisebranche: Der Bundesrat hat am Freitag die Lockerung der Einreiseregeln in die Schweiz beschlossen. Neu sind für Geimpfte und Genesene ab Montag für die Einreise auch Antigen-Schnelltests zugelassen, die nicht älter als 24 Stunden sind. PCR-Tests sind weiterhin ebenfalls möglich, sie sind 72 Stunden gültig. Zudem braucht es keinen zweiten Test mehr, sagte Bundesrat Alain Berset am Freitag.

Damit wir die Einreise-Testpflicht weniger einschneidend und vor allem auch weniger teuer. Der Forderung der Reisebranche, dass die Rückreise wieder mit einem Selbstdeklarationsformular angetreten werden kann und der Test (PCR oder Antigen) in der Schweiz durchgeführt darf, ist der Bundesrat nicht gefolgt.

«Leider wurde unserem Anliegen nicht entsprochen», bedauert der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder. «Danke Bundesrat», schreibt André Lüthi, Globetrotter-Chef und Mitbesitzer sowie Politik-Verantwortlicher im SRV-Vorstang. Das Ziel aber bleibe: «Zweimal Geimpfte Schweizerinnen und Schweizer müssen den Antigen-Test nicht im Ausland machen sondern innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft in der Schweiz.»

Entsprochen wurde hingegen der Forderung einer Ausnahmeregelung für die Einreise von Genesenen. Diese Übergangslösung hat der Bundesrat ebenfalls am Freitag mit der neuen Covid-Verordnung in Kraft gesetzt.

Ebenfalls für die Reisebranche von Interesse ist allerdings auch eine Verschärfung. Neu gilt ab Montag grundsätzlich Home-Office-Pflicht. Und bei der Kurzarbeit hat der Bundesrat beschlossen, das summarische Abrechnungsverfahren bis zum 31. März 2022 für alle Unternehmen zu verlängern. Für diese Zeit wird zudem die Karenzzeit für alle Unternehmen aufgehoben. Der Corona-Erwerbsersatz wurde um ein Jahr verlängert und ist nun bis Ende 2022 gültig.

Im übrigen hat der Bundesrat die 2G-Regel für Restaurants sowie Kultur- und Freizeitbetriebe erlassen und Beschränkungen für private Treffen beschlossen. (TI)

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