Bundesrat passt Zinsen für Covid-19-Kredite an 

Ab April werden die Zinsen erhöht.
©Unsplash

Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. An seiner Sitzung vom 29. März hat der Bundesrat beschlossen, die Zinsen für Covid-19-Kredite zu erhöhen: auf Krediten bis CHF 500’000 wird ab dem 1. April 2023 ein Zins von 1,5% fällig, auf Krediten über CHF 500’000 ein solcher von 2%. 

Bei der Festlegung der Zinssätze für die Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Dieser beträgt neu 1,5% 

Die Anpassung der Zinssätze bietet einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Dies entspricht sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen. 

Bei der Lancierung der Finanzhilfen im März 2020 betrugen die Zinssätze 0,0% für Kredite unter CHF 500’000 beziehungsweise 0,5% für Kredite über CHF 500’000. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassung der Zinssätze zur Folge, da sich die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden. (TI)