Bundesrat verlängert Kurzarbeit nochmals

Auch das vereinfachte Verfahren gilt weiter.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht. Damit können Unternehmen, die gleich zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 auf Kurzarbeit gingen, bis Ende Februar 2022 die staatliche Unterstützung beziehen. Das wird auch der Reisebranche helfen, falls die Erholung doch schleppender sein sollte als erhofft.

Gleichzeitig hat die Regierung auch das vereinfachte Verfahren für die KAE verlängert. Ebenso den Anspruch auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Dies gilt bis Ende September.

Auf die Verlängerung der Aufhebung der Karenzzeit hat der Bundesrat dagegen verzichtet. Somit gilt ab dem 1. Juli wieder eine Karenzzeit von einem Tag, welche der gesetzliche minimale Selbstbehalt darstellt.

Ab dem 1. Juli 2021 wird zudem der «Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden» wiedereingeführt. Mit diesem Formular bestätigen die Arbeitnehmenden ihre Ausfallstunden und erklären, dass sie weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden sind.

Die Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Ein vollständiger Abbau des Bezugs von KAE sei auf Grund der weiter bestehenden Coronamassnahmen nicht für alle Unternehmen realisierbar, fand der Bundesrat.

Mit der Verlängerung des vereinfachten Verfahrens würden die Unternehmen und Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung weiterhin entlastet. Da durch die Öffnungsschritte mit einer Abnahme der Beanspruchung der KAE zu rechnen sei, gelte die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens vorerst bis zum 30. September 2021. (TI)