Bundesrat verlängert Rechtsstillstand für Reisebürobranche

Der Rechtsstillstand gilt neu bis 31. Dezember 2020. Die Reisebranche bleibt weiterhin ein Thema im Bundesrat.

Der Bundesrat hat sich heute, 26. August 2020, erneut mit der Situation der Reisebürobranche befasst. Er beschloss, den für die Reisebürobranche geltenden Rechtsstillstand bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern.

In der Mitteilung heisst es, dass Massnahmen wie die Quarantänebestimmungen und Grenzschliessungen grosse Auswirkungen auf den Umsatz der Reisebüros haben. Anfang Juli habe deshalb der Bundesrat das WBF beauftragt, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen.

Eine am 26. August 2020 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene externe Expertise kommt zum Schluss, dass Handlungsbedarf zur Stabilisierung der Reisebürobranche bestehe. Dementsprechend hat der Bundesrat beschlossen, dass der bis Ende September 2020 geltende Rechtsstillstand für die Reisebranche bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD beauftragt, die entsprechende rechtliche Grundlage anzupassen.

Die Diskussion über eventuelle weitere Hilfen für die Reisebranche sei noch nicht abgeschlossen und werde weitergeführt.

Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen bei der ALV (Arbeitslosenversicherung) die vereinfachte Regelung bis 31.12. zu verlängern. Bei der vereinfachten Regelung bedeutet dies einerseits, dass die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden müssen. Und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen wird weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. (TI)