
Wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) mitteilt, hat das BAFU angekündigt, die Einführung der Abgabepflicht für CO₂-Emissionen voraussichtlich um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, vorbehaltlich der Inkraftsetzung durch den Bundesrat.
Eine Einführung per 1. Januar 2026 erscheine unter den aktuellen Umständen kaum realistisch, weshalb der SRV davon ausgeht, dass die Verschiebung umgesetzt wird. «Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv zu werten und zeigt, dass unsere Gespräche und Einwände Gehör gefunden haben», teilt der SRV mit.
SRV wird Stellungnahme einreichen
Aufgrund zahlreicher Detailfragen habe das BAFU einen ersten Entwurf einer Vollzugshilfe erarbeitet, um eine einheitliche Umsetzung zu fördern. Dieser Entwurf wurde dem SRV zur Prüfung zugestellt, mit der Bitte um eine Stellungnahme bis zum 12. November 2025.
Auch wenn die Verschiebung wahrscheinlich ein wichtiger Zwischenschritt sei, sieht der SRV die geplante Einführung ein Jahr später in mehreren Punkten kritisch: «Für uns ist entscheidend, dass die Verordnung praxisnah und flächendeckend umsetzbar ist und tatsächlich zu mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten führt», erklärt der SRV in seiner Mitteilung. Der Entwurf werde sorgfältig geprüft und eine entsprechende Stellungnahme beim BAFU eingereicht. (TI)








