Corona-Schliessungen: Reisebüros sind eine Ausnahme

Aktualisiert am 14.01.2021
Die Home-Office-Pflicht gilt wohl für die Reisebranche. Dafür werden die A-fonds-perdu-Beiträge erhöht.

Der Bundesrat verlängert und verschärft die Corona-Massnahmen. Sie gelten ab Montag, 18. Januar. Grund ist die mutierte Virusvariante aus Grossbritannien. Da diese ansteckender ist als die bekannte Version drohe der Schweiz ein erneuter Anstieg der Fallzahlen. Läden und Märkte müssen schliessen, ausser sie bieten Güter des täglichen Bedarfs an.

Laut einer auf «srf.ch» veröffentlichten Liste dürfen auch Reisebüros weiter offen bleiben. Sie gehören wie etwa Coiffeursalons, Solarien und Banken zu den Ausnahmen, müssen aber auch von 19 bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Allerdings hätte auch die Schliessung der Reisebüros kaum mehr wesentliche Konsequenzen für die Branche gehabt, wie eine Umfrage von TRAVEL INSIDE schon im Dezember gezeigt hatte.

Ausserdem wird auch für alle Unternehmen Home Office vorgeschrieben, also auch für Reisebüros. Zu Hause arbeiten ist Pflicht, wenn «mit verhältnismässigem Aufwand» möglich. Besonders gefährdete Personen werden zusätzlich geschützt: Sie haben das Recht auf Home Office oder eine Beurlaubung.

Einen Anspruch auf Auslagenentschädigungen gibt es für Home Office allerdings nicht. Und für Mitarbeiter, die im Büro erscheinen, müssen Masken tragen, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum befindet. Ausserdem sind auch geschäftliche Treffen limitiert auf maximal fünf Personen an einem Meeting.

Gleichzeitig lockert der Bundesrat die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Härtefälle. Als solche gelten alle, die mindestens 40 Tage auf behördliche Anordnung schliessen mussten – ein Beweis des Umsatzrückgangs ist nicht mehr nötig. Zudem erhöht der Bundesrat die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge: Sie werden auf 20% des Umsatzes – maximal CHF 750’000 Franken pro Unternehmen – erhöht.

Allerdings steht derzeit nicht mehr Geld als die bisher von Bund und Kantonen bereit gestellten CHF 2,5 Mia. für Härtefallhilfen zur Verfügung, obwohl der Kreis der Anspruchsberechtigten mit der 40-Tage-Regel schlagartig deutlich grösser geworden ist. Mit der verlängerten Schliessung der Restaurants bis mindestens Ende Februar werden Restaurants automatisch zu Härtefällen und könnnen die zahlreichen Gastrobetriebe können nun ebenfalls Härtefallgelder verlangen.

Der Schweizer-Reiseverband (SRV) ist enttäuscht von den bundesrätlichen Entscheiden, weil einheitliche und schnelle Regelungen innerhalb der Kantone ein Wunschszenario blieben. «Wir können lediglich hoffen, dass die Kantone die bereits eingegangenen Gesuche der im Herbst als Härtefallbranchen definierte Unternehmen zuerst bearbeitet werden. Mit den neu dazukommenden Branchen (Gastronomie, Hotellerie, Detailhandel, etc.) wird eine Flut von neuen Gesuchen bei den Kantonen eingehen», heisst es in einer Mitteilung an die Mitglieder. (TI)