Corona: Einreise / Rückreise-Update

Aktualisiert am 07.02.2023
Das sind die von TRAVEL INSIDE aktualisierten Reisebeschränkungen.
©Jeyaratnam Caniceus, Pixabay

TRAVEL INSIDE passt die Liste für Zielland-Einreise-/Schweiz-Rückreise laufend an und kennzeichnet mit Farben, welche Länder/Regionen ihre Grenzen geöffnet (grün), geschlossen (rot) haben oder wo es Einreisebeschränkungen mit Restriktionen (gelb) gibt.

Diese Liste – primär aus der Optik Schweiz Outgoing – ist ausserdem rein indikativ und ohne Gewähr. Die Regeln können sehr kurzfristig ändern. Vor jeder Reise sollten die Bestimmungen des Reiselandes zeitnah überprüft werden.

  • geöffnet
  • mit Restriktionen (Quarantäne oder Covid-Test)
  • geschlossen

→ Die aktualisierte BAG-L i s t e. (linke Spalte: «Liste der Risikoländer»)


E I N R E I S E   I N   D I E   S C H W E I Z

Seit dem 14. Februar ist die Einreise in die Schweiz für Reisende aus ‘Nicht-Risiko-Ländern’ wieder ohne weitere Formalitäten möglich. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Dies hat natürlich keinen Einfluss auf die Bedingungen anderer Länder. Gleichzeitig gilt dies auch nicht für Staatsangehörige von Risikoländern, wozu ausserhalb der Schengen-Raums alle Staaten mit Ausnahme von Andorra, Bahrain, Bulgarien, Chile, Hongkong, Indonesien, Irland, Katar, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Macau, Monaco, Neuseeland, Peru, Ruanda, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Taiwan, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Diese müssen nach wie vor einen Nachweis über eine vollständige Impfung erbringen.

Trotz der Abschaffung der Zertifikatspflicht stellt die Schweiz nach wie vor von der EU anerkannte Covid-Zertifikate aus, denn es muss davon ausgegangen werden, dass andere
Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden.

TRAVEL INSIDE Aktualisierung  (A n g a b e n   o h n e   G e w ä h r !):

07. Februar – 16:30 Uhr

Zuletzt aktualisiert:  Armenien, Brasilien, China, Georgien, Hongkong, Indien, Japan, Kambodscha, Kanada, Katar, Kirgistan, Kuwait, Marokko, Neuseeland, Paraguay, Peru, Saudi-Arabien, Seychellen, Sri Lanka, Südkorea, Taiwan, Tunesien, V.A.E., Vietnam

 


HIER DIREKT ZUM REISEZIEL

E u r o p a
  • Albanien: Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 entfallen die COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen.
  • Andorra: Reisende aus der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino, Grossbritannien und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen. Reisende aus Verbreitungsgebieten der Omikron-Variante benötigen für die Einreise ein negatives PCR- oder TMA-Test Testergebnis (höchstens 72 Stunden alt). Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Nummer des Reisedokuments, Datum und Uhrzeit der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsbehörde, negatives Testergebnis. Die Einreise ist dem Außenministerium von Andorra vorab mitteilen. Zudem gilt für diese Reisenden eine zehntägige Quarantänepflicht. 
  • Aserbaidschan: Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft.Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich. 
  • Belgien: Seit 23. Mai 2022 müssen Reisende aus einem Land der EU, des Schengenraums oder einem Drittland der weissen Liste oder dunkelroten Liste (Schweiz) bei Einreise nach Belgien nicht mehr das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage) und auch kein negatives Testergebnis mit sich führen. 
  • Bosnien & Herzegowina: Coronabedingte Einreisebeschränkungen sind seit dem 26. Mai 2022 entfallen.
  • Bulgarien: Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 werden alle pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien aufgehoben. 
  • Dänemark: Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben.
  • Deutschland: Deutschland pausiert die Pflicht nach einem 3G-Nachweis bei Einreise zwischen Juni und August 2022. Im ÖV herrscht aber dennoch eine Maskenpflicht, in einigen Bundesländern auch noch in Spitälern und Altersheimen.
  • Estland: Reisende aus EU/EFTA-Ländern können ohne Einreisebeschränkungen in Estland einreisen.
  • Färöer: Färöer hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben.
  • Finnland: Die Einreise aus der Schweiz, Deutschland, den Schengen-Staaten und den EU-Staaten nach Finnland ist ohne Beschränkungen möglich.
  • Frankreich: Reisende nach Frankreich müssen seit August keinen 3G-Nachweis mehr erbringen.
    Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
  • Georgien: Seit dem 15. Juni 2022 bestehen von ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Georgien keine pandemiebedingten Nachweispflichten mehr.
  • Gibraltar: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
  • Griechenland: Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen. Seit dem 1. Mai 2022 ist auch die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
  • Grönland: Alle Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.
  • Grossbritannien: Für die Einreise kommen derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen zur Anwendung. Dasselbe gilt für Schottland, Wales, Nordirland und für die Inseln von Guernsey
  • Holland: Es ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. 
  • Irland: Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich. 
  • Island: Island hebt alle Corona-Beschränkungen auf. Sowohl die im Inland geltenden Massnahmen als auch die Beschränkungen bei der Einreise fallen ab dem 25. Februar weg, wie die isländische Regierung bekannt gab. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Kontakt mit Risikogruppen wird ebenfalls weiter empfohlen. 
  • Italien: Die Anmeldung der Einreise über ein Online Formular ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr notwendig. Seit Juni ist die 3G-Regelung für die Einreise aufgehoben. Schutzmasken sind nur noch in Schulen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.   
  • Kosovo: Einreisenden ab 12 Jahre, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen können: Nachweis von zwei oder drei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson & Johnson/Janssen); Nachweis einer Impfdosis und negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf; Genesenennachweis in Form eines positiven COVID-19-PCR-Tests innerhalb der letzten 90 Tage vor der Einreise; Negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf. Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.
  • Kroatien: Kroatien hebt pünktlich zu den Osterferien fast alle Einreise-Restriktionen auf. EU- und Schweizer Bürger können seit dem 9. April ohne den bisher vorgeschriebenen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis, beziehungsweise dem gültigen Covid-Zertifikat ins Land einreisen. Das teilte Innenminister Davor Bozinovic im Rahmen einer Pressekonferenz in Zagreb gemäss diversen Medien mit. Demnach wird die 3G-Nachweispflicht für die Einreise nicht mehr für Bürger und Bürgerinnen von EU-Staaten angewendet, bleibt für Ankommende aus Drittstaaten allerdings bestehen. Für Reisende mit dem Auto, die die Route über Österreich und Slowenien nutzen, entfällt die Regel ebenfalls. Zudem wird die Maskenpflicht weitgehend aufgehoben. Mund und Nase müssen künftig nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen bedeckt werden. Auch die Sperrstunde für Gaststättenbetriebe und Nachtclubs, die derzeit mit 24 Uhr festgelegt ist, wird aufgehoben. Ausserdem entfallen bei Veranstaltungen aller Art die derzeit geltenden Beschränkungen für die Teilnehmerzahl. 
  • Lettland: Die Einreise nach Lettland ist ohne Einschränkungen möglich.
  • Litauen: Litauen hat die Covid-19-Beschränkungen für die Einreise ins Land komplett aufgehoben. Nach Auskunft des litauischen Fremdenverkehrsamts Lithuania Travel gilt dies laut «fvw.de», für Bürger*innen aus allen Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums EWR und einigen anderen Staaten wie beispielsweise Grossbritannien. Damit müssen bei Einreise nach Litauen weder Impfzertifikat oder Genesungsnachweis noch ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Besucher aus anderen Ländern müssen eine dieser Bedingungen weiterhin erfüllen und sind zusätzlichen Test- und/oder Quarantänepflichten unterworfen. Letztere werden allerdings zum 31. März 2022 gestrichen. Alle Reisenden müssen maximal 48 Stunden vor der Einreise ein elektronisches Formular ausfüllen. Bei Fluganreise muss das Formular vor dem Boarding ausgefüllt worden sein. Im Land sind 3G-Nachweise im touristischen Sektor ebenfalls nicht mehr nötig. Pflicht bleibt das Tragen von Masken in Innenräumen und bei Veranstaltungen.  
  • Luxemburg: Seit dem 22. April 2022 sind die zusätzlichen sanitären Massnahmen (Impf-, Testnachweis) für alle Flugreisen in das Großherzogtum aufgehoben. 
  • Malta: Einreise auf die Insel ist wieder ohne Beschränkungen möglich.
  • Moldawien: Die Einreise nach Moldawien ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.
  • Monaco: Als grün eingestufte Länder gelten die Schweiz, Deutschland und alle EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Vatikanstaat sowie Argentinien, Australien, Bahrein, Kanada, Chile, Komoren, Hongkong, Jordanien, Japan, Republik Korea (Südkorea), Kuwait, Libanon, Neuseeland, Katar, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Taiwan, Uruguay, Vanuatu und die Vereinigten Arabischen Emirate. Einreisende aus diesen Ländern ab 11 Jahren müssen einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 15 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ohne ein entsprechendes Testergebnis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden. Bei Hotelaufenthalten sind die oben aufgeführten Nachweise vorzulegen. Ohne ausreichende Nachweise wird der Zugang zum Hotel verweigert. Im Falle eines positiven Testergebnisses oder einer Erkrankung ist die Selbstisolierung im Hotelzimmer vorzunehmen. Das Hotel wird den örtlichen Arzt informieren. Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass („Monaco Safe Pass“ = „pass sanitaire“) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt.
  • Montenegro: Andri Stanović von der Nationalen Tourismusorganisation Montenegro bestätigt, dass für die Einreise in Montenegro kein 3G-Nachweis mehr nötig ist. Auch für den Besuch von Gaststätten, Kultur- und Sporteinrichtungen ist kein Nachweis mehr erforderlich. Einzig die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen bleibt noch bestehen.
  • Nordmazedonien: Reisende benötigen zur Einreise keine Impf- oder Testnachweise.
  • Norwegen: Für die Einreise aus der Schweiz (und allen Ländern der EU und des EWR) gelten seit dem 12. Februar 2022 keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mehr.
  • Österreich: Der bislang für die Einreise nach Österreich erforderliche 3-G-Nachweis ist seit dem 16. Mai nicht mehr nötig. Diese Regelung gilt für die Einreise aus allen Ländern. Aktuell ist bei der Einreise nach Österreich keine Einreiseregistrierung nötig. Die Einreise ist aus allen Ländern ohne Einschränkung möglich.
  • Polen: Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Darauf weist das Auswärtige Amt hin. Für Schweizerinnen und Schweizer entfällt somit die bisher geltende 3G-Regel für die Einreise. Nun ist weder eine Impfung, eine Genesung noch ein negatives Covid-Testergebnis von Nöten. Auch die meisten der bisher im Alltag geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken. 
  • Portugal: Für die Einreise nach Portugal gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Seit dem 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Massnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen. Bei der Einreise auf die Azoren und nach Madeira gibt es derzeit keine Beschränkungen. Es sind keine Impf-, Test-, oder Genesenennachweise vorzulegen. Portugal passt die Corona-Bedingungen für das öffentlich Leben an und schafft die Maskenpflicht für Apotheken und öffentliche Verkehrsmittel ab. Darin eingeschlossen seien auch Flugzeuge. Die Änderung der geltenden Vorschriften wurde von der Gesundheitsministerin Marta Temido auf einer Pressekonferenz am Ende einer Sitzung des Ministerrates in der vergangenen Woche angekündigt. «In Anbetracht der anhaltend günstigen Entwicklung, einer kontrollierten Tendenz bei der Inanspruchnahme der Gesundheitsfürsorge und der verfügbaren wissenschaftlichen Informationen hielt es der Ministerrat für angebracht, die Pflicht zur Verwendung von Masken oder Visieren in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch in Taxis aufzuheben», erklärte Temido.Sie wies jedoch darauf hin, dass das Tragen einer Maske in Krankenhäusern und Pflegeheimen weiterhin erforderlich ist.
  • Rumänien: Die Einreise nach Rumänien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. 
  • Russland: Die Einreise ist für ausländische Reisende grundsätzlich gestattet. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt. Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
  • San Marino: Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, sodass die Einreisebestimmungen für Italien auch massgeblich sind. Reisende mit Voraufenthalten in bestimmten auf der Webseite des Aussenministeriums nachzulesenden Ländern benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. 
  • Schweden: Aufgrund von milderen Krankheitsverläufen bei Omikron-Infektionen und hohen Impfzahlen haben sich die schwedische Regierung und die Gesundheitsbehörde Folkhälsomyndigheten dazu entschlossen, die meisten Corona-Massnahmen per 9. Februar abzuschaffen. Dass die schwedischen Beschränkungen fallen, bedeutet, dass sämtliche Covid-bezogenen Einreisevorschriften für Einreisende aus dem EU/EWR-Raum sowie aus der Schweiz aufgehoben werden. Einige Empfehlungen für Ungeimpfte bleiben jedoch bestehen. Zum Schutz der Anfälligsten sei es zudem wichtig, risikoverringernde Massnahmen im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in Altersheimen beizubehalten, erklärte die Gesundheitsbehörde.   
  • Serbien: Seit dem 3. Mai 2022 bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Serbien. Einreisende müssen derzeit, unabhängig vom Abreiseland, keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise vorlegen.
  • Slowakei: Es bestehen keine Registrierungs- und Quarantänepflichten für Einreisen in die Slowakei.
  • Slowenien: In Slowenien gilt ab sofort: Für den Besuch von Gaststätten, Hotels und Veranstaltungen gilt keine 3G-Regel (also: geimpft, genesen oder getestet) mehr. Auch von Einreisenden wird kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Ausserdem werden die verhängten Sperrstunden aufgehoben. Gültig bleiben die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie die 3G-Regel für Gesundheitseinrichtungen, Altenheime und Justizvollzugsanstalten. 
  • Spanien: Seit Anfang Juni können Reisende ohne 3G-Nachweise nach Spanien reisen. Die Maskenpflicht im ÖV, Spitälern und Altersheimen bleibt bestehen.
  • Tschechien: Derzeit bestehen keine Ein- und Durchreisebeschränkungen.
  • Türkei: Für das Land ist der 3G-Nachweis nicht mehr notwendig. Auch müssen Masken nur noch in Spitälern getragen werden.
  • Ukraine: Von Reisen in die Ukraine wird abgeraten. Grundsätzlich wäre die Einreise in die Ukraine für Schweizer aktuell möglich; vorzuweisen sind lediglich ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder eine vollständige Impfung und eine Corona-Versicherung eines ukrainischen oder in der Ukraine vertretenen Versicherers.
  • Ungarn: Ungarn hat sämtliche Reisebeschränkungen, die während der COVID-19-Pandemie verhängt wurden, aufgehoben.
  • Weissrussland: Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines COVID-Impfzertifikats entfällt.
  • Zypern: Die Einreise ist ohne 3G-Nachweis möglich. Aufgrund der steigenden Corona-Infektions-Zahlen führt die Republik Zypern von Freitag, 8. Juli, an wieder eine Maskenpflicht für alle Innenräume ein. Erst Anfang Juni war auf der Insel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefallen. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter zwölf Jahren. Verstösse gegen die Verordnung würden mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 300 bestraft, berichtet der staatliche Rundfunk «RIK». 
N a h e r   O s t e n   &   A s i e n 
  • Armenien: Zur Einreise nach Armenien wird kein Impfnachweis oder PCR-Test mehr benötigt. 
  • Bahrain: Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain wird kein PCR-Test durchgeführt. Es ist auch kein PCR-Test vor Abflug nach bahrainischen Bestimmungen erforderlich. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit. Die Einreise auf dem Landweg aus Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist ohne PCR Test möglich. Auch für Ausreisen nach Saudi-Arabien auf dem Landweg ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Visa für Bahrain werden „on arrival“ am „Causeway“ erteilt.
  • Bangladesch: Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich. Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich. Bei Einreise nach Bangladesch sind ferner die folgenden, vom Generaldirektor der Gesundheitsdienste vorgeschriebenen, Verfahren zu beachten: Jeder Fluggast muss innerhalb von höchstens drei Tagen vor Einreise nach Bangladesch ein Online-Gesundheitserklärungsformular (HDF) ausfüllen. Das ausgefüllte Formular, das mit einem QR-Code versehen ist, kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Transitpassagiere, die den Transitflughafen verlassen, müssen vor der nächsten Abfertigung am Transitflughafen ein neues ausgefülltes HDF mitführen. Die Fluggesellschaften vergewissern sich vor dem Einsteigen, dass der Fluggast im Besitz des HDF mit QR-Code ist. Die Fluggäste legen den ausgefüllten HDF mit QR-Code in ausgedruckter Form bei der Ankunft an der Immigration vor.
  • Besetztes Palästinensisches Gebiet: Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich. Reisende sind weiterhin verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang auszufüllen und gegebenenfalls einen digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung hochzuladen. Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
  • Bhutan: Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte und ungeimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von fünf Tagen einhalten.
  • China: China hat ein Ende der Quarantänepflicht für Reisende in die Volksrepublik angekündigt. Wie die Pekinger Gesundheitskommission am 26. Dezember mitteilte, werde die Gefahrenstufe des Coronavirus ab dem 8. Januar herabgesenkt. Damit einhergehend müssen Reisende nach ihrer Ankunft keine Hotel-Quarantäne mehr über sich ergehen lassen, wie aus der Mitteilung hervorging.  Zuletzt wurden Reisende noch für mindestens fünf Tage in einem Hotelzimmer isoliert und streng überwacht. Zeitweise war sogar eine Einreise-Quarantäne von 21 Tagen vorgeschrieben gewesen. Künftig müssen Reisende nach Angaben der Kommission nur noch einen negativen Corona-Test vor dem Abflug nach China vorlegen. Weitere Tests nach der Ankunft sollen entfallen.
  • Guam: Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung (Johnson & Johnson: eine Impfung) nachweisen. Eine Befreiung vom Impfnachweis gilt derzeit für Reisende unter fünf Jahren. Alle über 18-jährigen Reisenden müssen zusätzlich eine Boosterimpfung nachweisen. Zusätzlich ist ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise vorzulegen, wenn die Reise in einen Staat Mikronesiens stattfindet, in dem es noch keine COVID-19-Infektionen gegeben hat (derzeit Chuuk und Yap). Dort gilt auch eine fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) nach Einreise (Lebensmitteleinkäufe sind gestattet). Unter Zweijährige sind von dieser Testpflicht befreit.
  • Hongkong: Seit dem 29. Dezember 2022 können Reisende fast wieder ohne Einschränkungen nach Hongkong reisen. Es fallen die PCR-Tests bei der Ankunft sowie der Impfpass, der Zugänge beschränkt bzw. gesteuert hat. Was bleibt, ist ein negativer Test vor Abreise: Besucher müssen innerhalb von 48 Stunden vor ihrem Flug nach Hongkong ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder innerhalb von 24 Stunden vor ihrem Flug einen Antigen-Schnelltest (RAT) vorlegen.
  • Indien: Am 22. November 2022 fand die nächste Lockerung der Coronamassnahmen statt. Seitdem prüfen die indischen Behörden nicht mehr, ob Reisende vollständig geimpft sind oder einen Coronatest gemacht haben. Ab sofort können demnach auch ungeimpfte Reisende wieder ohne PCR-Test in Indien einreisen. Ebenso wurde beschlossen, die Gesundheitserklärung, die Air Suvidha Self Declaration Form, abzuschaffen. Damit kehrt das Land zu den Einreisebestimmungen zurück, wie wir sie von Vor-Covid-Zeiten her kennen. Es ist aber zu beachten, dass 2% aller Personen, die nach Indien einreisen, nach der Ankunft stichprobenartig für einen Coronatest ausgewählt werden. Ausserdem können die geltenden Coronamassnahmen in Indien lokale Unterschiede aufweisen. 
  • Indonesien: Indonesien erleichtert weiter die Einreise: Ab sofort müssen Reisende keine Krankenversicherung für Corona mehr abschliessen. Vollständig geimpfte Reisende können bereits seit Mitte Mai unkompliziert in den Inselstaat einreisen: sie benötigen keinen Nachweis mehr über einen negativen Corona-Test und können sich im Land frei bewegen. Zur Sicherheit wird empfohlen, die Impfnachweise in Englisch und in Papierform mitzuführen. Für Inlandflüge ist zwingend ein Nachweis einer Booster- bzw. dritten Impfung erforderlich. Nun ist es auch nicht mehr erforderlich, eine Covid-Krankenversicherung abzuschliessen. Bei der Ankunft erhalten Touristen das Einreisevisum (Visa on Arrival) für ungefähr EUR 30. Das ermöglicht einen einmonatigen Aufenthalt im Land.  Anders sieht es für nicht vollständig Geimpfte aus. Für sie gilt weiterhin eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäne-Auflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen. Vor der Einreise sind zudem alle Touristen verpflichtet, sich über die App Peduli Lindungi zu registrieren. 
  • Irak: Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist seit 1. April 2022 mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich. Reisende, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, können mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, einreisen. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
  • Iran: Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
  • Israel: Per 20. Mai 2022 ist für die Einreise nach Israel kein Covid-Test mehr erforderlich und auch die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests am Flughafen Ben Gurion sowie die Quarantänepflicht nach der Einreise entfällt ab diesem Datum. Die Maskenpflicht in Innenräumen mit Ausnahme von Orten mit hohem Infektionsrisiko (Spitäler, Pflegeeinrichtungen sowie Flüge) wurde bereits Ende April abgeschafft. 
  • Japan: Dreifach geimpfte Besucher müssen keinen negativen PCR-Test vorweisen. Das Visum wird für EU Bürger und Schweizer, wird wieder bei der Einreise erteilt. Nicht Geimpfte sind jedoch verpflichtet bei der Einreise einen gültigen PCR Test vorzuweisen, der bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. 
  • Jordanien: Besucher in Jordanien müssen ein Online-Formular ausfüllen und den QR-Code erhalten, der beim Einsteigen vorzulegen ist. Es ist nicht mehr erforderlich, einen negativen PCR-Test aus dem Land der Abreise mitzubringen. Eine Impfung ist für die Einreise nach Jordanien nicht erforderlich. 
  • Kambodscha: Sie benötigen ein Visum für die Einreise oder Reise durch Kambodscha als Besucher. Touristenvisa können bei den Botschaften und Konsulaten bestellt werden, online beantragt werden (E-Visum) oder bei Ankunft an den Flughäfen Phnom Penh oder Siem Reap gekauft werden. Der Preis eines Touristenvisum von 30 Tagen, welches einen Monat verlängert werden kann, beträgt $30. Passagiere müssen bei der Ankunft in Kambodscha keinen COVID-19-Test vor der Ankunft, keinen vollständigen COVID-19-Impfpass oder -Zertifikat oder eine Gesundheitserklärung mehr vorlegen. Dies gilt an allen Land-, See- oder Lufteintrittspunkten. Die Einreisebestimmungen für Kambodscha sind für alle Reisenden unabhängig vom COVID-19-Impfstatus gleich. 
  • Kasachstan: Für die Einreise aus der Schweiz nach Kasachstan wird seit dem 8. Juni 2022 weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test-Nachweis benötigt. 
  • Katar: Schweizer Bürger und Bürger der Schengen- und einiger weiterer Staaten erhalten bei Ankunft in Doha kostenlos ein Visum für einen Aufenthalt von 90 Tagen. Voraussetzung dafür ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein Ticket mit einem bestätigten Rückflug und eine bestätigte Hotelreservation in einem Hotel in Katar für die gesamte Aufenthaltsdauer. Das Visa on Arrival löst die für die FIFA-Fussballweltmeisterschaft eingeführte Hayya Card ab. Reisende aus der Schweiz dürfen unabhängig von ihrem Impfstatus nach Katar einreisen.
  • Kirgisistan: Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 wurden alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben.
  • Kuwait: Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Zur Einreise werden keine Impf-, Test- oder Genesenennachweise benötigt.
  • Laos: Als eines der letzten Länder in Südostasien empfängt Laos seit dem 9. Mai wieder internationale Gäste. Zweifach gegen das Corona-Virus geimpfte Reisende können das kleinste Land der Mekong-Region ab sofort ohne Einschränkungen besuchen. Corona-Tests sind weder vor noch nach der Einreise nötig. Nicht geimpfte Besucher müssen einen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.  
  • Libanon: Grundsätzlich muss bei Abflug ein maximal 48 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter PCR-Test oder ein maximal 24 Stunden vor Einstiegszeit (Boarding) erfolgter Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Stelle (mit QR-Code) vorgelegt werden. Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses vor Einreise sind alle Personen mit vollständigem Impfschutz (d.h. alle Personen, deren zweite Impfung weniger als sechs Monate zurückliegt, sowie jene, die eine dritte Impfung erhalten haben).
  • Malaysia: Am 1. August wurden alle Einreisebedingungen für Malaysia aufgehoben.
  • Mongolei: Im Personenverkehr ist die Einreise über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich, außerdem ist die Landgrenze zu Russland geöffnet. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen bei der Grenzkontrolle eine Gesundheitserklärung vorlegen. Eine Test- und Quarantänepflicht besteht nicht, diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus.
  • Myanmar: Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschliessen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, vollständig geimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltest, die nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein dürfen. Alle Einreisenden müssen das Ergebnis eines am Flughafen durchgeführten kostenpflichtigen Schnelltests abwarten. Personen ohne vollständigen Impfschutz müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben.
  • Nepal: Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test. Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäss den WHO-Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen. Der „Visa-on-Arrival“-Service steht ausschliesslich vollständig Geimpften zur Verfügung. Unter bestimmten Umständen (ohne weitere Information) kann für Ungeimpfte eine zehntägige Hotel-Quarantäne-Pflicht bestehen. Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht seit dem 10. März 2022 weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht. 
  • Oman: Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Aktuelle Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
  • Philippinen: Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen: vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung). Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise. Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten. Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend. Auch nach einem durchgemachten Infekt ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) erforderlich, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten. Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten. Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen. Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
  • Saudi-Arabien: Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme aus Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus. Das Tourismusministerium Saudi-Arabiens erlässt neue Visa-Bestimmungen für Schweizer sowie Bürger der EU, des Vereinigten Königreichs und der USA. Für diese Nationen wird es nun möglich sein, für die Einreise ein Visum bei Ankunft zu beantragen. 
  • Singapur: Am 29. August 2022 sind die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen weitestgehend aufgehoben worden. Schweizer die vollständig geimpft sind, sowie Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2010 geboren sind, können ohne COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen nach Singapur einreisen. Ungeimpfte Reisende müssen vor Einreise einen negativen Schnell- oder PCR-Test nachweisen, der zwei Tage vor Abflug erfolgt sein muss. Schnelltests (ART) müssen von geschultem Personal durchgeführt worden sein. Das Testergebnis muss auf Englisch vorliegen und folgende Daten enthalten: Name, Datum des Tests sowie Geburtsdatum oder Passnummer. Weiterhin muss eine Krankenversicherung mit einer Deckung in Höhe von 30’000 SGD nachgewiesen werden, die auch Behandlungen im Rahmen einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
  • Sri Lanka: Nach Sri Lanka können Reisende nun wieder ohne Corona-Vorbereitungen zu treffen: Für die Einreise sind weder ein Covid-19-Impfnachweis noch ein PCR-Test oder Antigen-Test erforderlich. Das gibt unter anderem das österreichische Bundesministerium für Europäische unter internationale Angelegenheiten bekannt. Ausländer, die an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich auf eigene Kosten in siebentägige Quarantäne, resp. Behandlung im Privatspital, Hotel oder eigene Unterkunft, begeben. Es wird zudem empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. Visa On-Arrival werden auch wieder erteilt. 
  • Südkorea: Die KDCA (Korea Disease Control and Prevention Agency) hat mitgeteilt, dass die COVID-19-Testpflicht vor der Einreise in die Republik Korea entfallen wird. Gleichzeitig wird auch das “Quarantine Exemption Certifcate” nicht mehr ausgestellt. Seit dem 3. September 2022 benötigen alle Einreisende in die Republik Korea keinen negativen COVID-19-Testnachweis (PCR, RAT “Antigen-Schnelltest) mehr.  Alle Einreisende müssen spätestens am 1. Tag nach der Einreise einen PCR-Test machen. Ausländische Einreisende bei Aufenthalt bis zu 90 Tage müssen direkt nach der Ankunft einen PCR-Test in einem Testzentrum am Flughafen (Incheon, Gimhae, Jeju) machen. Es besteht die Pflicht zur Selbstregistrierung in das Quarantine Information Advance Input System (Q-CODE) vor der Einreise sowie zur Eintragung des PCR-Testergebnisses am 1. Tag nach der Einreise.
  • Tadschikistan: Die Einreise ist, unabhängig vom Impfstatus, nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich. Bei Einreise am Flughafen ein zusätzlicher PCR-Test durch die örtlichen Behörden durchgeführt werden. Vereinzelt wurde bei der Einreise ein Impfnachweis gefordert (gelber Impfpass, nicht digitales Impfzertifikat).
  • Taiwan: Bereits Mitte September hat Taiwan die Covid-Regeln gelockert und die zu Corona eingeführte Visumspflicht abgeschafft. Nun will das fernöstliche Land auch die Quarantänepflicht bei der Einreise aufheben. Wie ein Regierungssprecher in Taipeh mitteilt, sollen die neuen Regeln vom 13. Oktober an gelten. Einreisende müssen sich dann nur noch sieben Tage lang selbst isolieren und testen. Wenn nötig, können sie vor die Tür gehen, sollen dann aber Maske tragen und Abstand halten. Die Regierung wolle die Vorbeugung gegen die Pandemie mit der Förderung des Wirtschaftswachstums, den sozialen Aktivitäten und dem internationalen Austausch ausbalancieren, erklärte der Sprecher gemäss «fvw.de». Vorerst gilt aber noch weiter die Pflicht zu einem Antigen-Test am Flughafen und zu dreitägiger Quarantäne gefolgt von vier Tagen eigenem Gesundheitsmanagement. Mit Wirkung vom 29. September an wird zunächst die Zahl der Einreisenden pro Woche von 50’000 auf 60’000 erhöht.  
  • Thailand:  Die CCSA teilte mit, dass internationale Reisende nach Thailand seit dem 1. Oktober 2022 keinen Nachweis über eine Impfung oder Testergebnisse mehr erbringen müssen. Wer sich mit dem Virus infiziere und nur milde Symptome habe, müsse sich auch nicht mehr isolieren. Es reiche aus, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.
  • Usbekistan: Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Aussenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen. Zur Einreise nach Usbekistan sind auf dem Luft- und Landweg keine Nachweise zum COVID-Impfschutz oder PCR-Tests vorzulegen.
  • Vereinigte Arabische Emirate (V.A.E.): Nach knapp zweieinhalb Jahren Sonderregelungen heben die Vereinigen Arabischen Emirate ab sofort die Beschränkungen und Covid-Massnahmen bei der Einreise ins Land auf. Reisende mit Endziel Dubai müssen vor der Abreise keine Covid-19-Impfbescheinigung vorlegen oder sich einem PCR-Test unterziehen. Kunden, die von/über Dubai reisen, müssen die angegebenen Reisebestimmungen für ihr Transit- und Endziel erfüllen. Reisende nach Abu Dhabi müssen ihren Impfstatus künftig nicht mehr vor der Ankunft bei der Federal Authority for Identity and Citizenship (ICA) registrieren. Das Tragen von Masken ist in allen offenen und geschlossenen Einrichtungen freiwillig. In Gesundheitseinrichtungen und Zentren für bestimmte Personen ist das Tragen von Masken jedoch weiterhin obligatorisch. Für Covid-19-Infizierte gilt weiterhin eine fünftägige Isolationszeit. Für sportliche Veranstaltungen und Aktivitäten gilt: Organisatoren auf nationaler und lokaler Ebene können je nach Art oder Bedeutung der Aktivität Voruntersuchungen oder Impfbescheinigungen verlangen.Die Nutzung der Al Hosn-App beschränkt sich auf Anfrage auf den Nachweis der Impfung und auf PCR-Testergebnisse innerhalb und ausserhalb des Landes. Der Green Pass auf der Al-Hosn-App ist daher nicht mehr erforderlich, um öffentliche Einrichtungen und Gelände zu betreten.
  • Vietnam: Für Vietnam werden keine Impfungen und keine Tests benötigt. Mind. 6 Monate über Ausreisedatum gültiger Reisepass und Visum erforderlich. eVisa: Das Touristenvisum (einmalige Einreise) kann online beantragt werden. Das bewilligte eVisa muss ausgedruckt mitgeführt werden und ist für sämtliche Einreisen (internationale Flughäfen und übrige Grenzübergänge) gültig. Das Visum kann alternativ auch vorgängig in der Schweiz eingeholt werden (Kosten CHF 70.-, 1 Monat gültig).
N o r d a m e r i k a
  • Kanada: Kanada hat die Covid-19-Impfpflicht für Besucher*innen per 30. September aufgehoben. Am selben Tag wurden auch die stichprobenartigen Covid-Ankunftstests abgeschafft und die ArriveCan-App freiwillig. Die Pflicht zum Tragen von Masken auf Inlandsflügen und Zugreisen bleibt bestehen.
  • USA: Gemäss Presidential Proclamation vom 25. Oktober 2021 können vollständig geimpfte Flugreisende seit dem 8. November 2021 in die USA einreisen. Vor Abreise muss der Fluggesellschaft ein aktueller und gültiger Impfausweis vorgelegt werden. Seit Sonntag 12. Juni 2022, müssen geimpfte Reisende keinen negativen Covid-Test mehr vorweisen, wenn sie in die USA einreisen wollen.
M i t t e l – / S ü d a m e r i k a   &   K a r i b i k
  • Antigua und Barbuda: Die Einreise ist nur vollständig geimpften Personen gestattet. Ausnahmen gelten für Kinder.
  • Argentinien: Eine Einreise nach Argentinien auf dem Luft-, See und Landweg ist seit dem 1. November 2021 über die hierfür vorgesehenen Grenzübertrittsstellen unter Beachtung folgender Regelungen möglich. Die Einreise mit Touristenstatus wird für vollständig geimpfte Personen gestattet, wobei die zweite Impfung mit einem im Herkunftsland zugelassenen Impfstoff mind. 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss. Weitere Voraussetzungen zur Einreise: Maximal 72 Stunden alter negativer PCR Test; 48 Stunden vor der Reise online abzugebende eidesstattliche Erklärung; Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19 Erkrankung sowie notwendige Quarantäne und Krankentransporte auch für evtl. Kontaktpersonen abdeckt. Reisende über sechs Jahre müssen zwischen dem dritten und fünften Aufenthaltstag einen weiteren PCR-Test absolvieren. Bis dahin dürfen Reisende nicht an Massenveranstaltungen sowie sozialen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen. Der Nachweis über die Einhaltung der Einreiseregelungen ist während der ersten 14 Aufenthaltstage mitzuführen und den zuständigen argentinischen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen. Ungeimpften ausländischen Erwachsenen ohne Aufenthaltsgenehmigung ist die Einreise nicht gestattet. 
  • Aruba: Seit dem 4. Dezember 2021 stuft die Regierung von Aruba einige Länder als Länder mit sehr hohem Risiko ein. Personen, die aus einem als Hochrisikoland eingestuften Land nach Aruba einreisen, müssen dann den PCR-Test zur Einreise am Tag vor der Abreise durchführen (statt wie bisher höchstens 72 Stunden vor Abreise) und haben nicht mehr die Möglichkeit, sich bei der Ankunft auf Aruba testen zu lassen. Auch die Schweiz, Deutschland und Österreich gelten als Länder mit sehr hohem Risiko. Besucher ab 12 Jahren, die zwischen 2 Wochen und 12 Wochen vor der Einreise nach Aruba mit einem molekularen Covid-19-Test per Nasen-Rachen-Abstrich positiv getestet wurden und keine Symptome aufweisen, sind von der Verpflichtung befreit, für die Einreise nach Aruba ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen. Diese Personen müssen jedoch einen Nachweis über den positiven molekularen COVID-19-Test durch einen Nasen-Rachen-Abstrich hochladen.
  • Bahamas: Touristen und andere nicht in den Bahamas ansässige Personen benötigen für die Einreise ein elektronisches Bahamas Health Visa. Hierfür muss ein negativer PCR-Test hochgeladen werden. Seit dem 7. Januar 2022 ist für alle Reisenden ab zwei Jahren ein negativer PCR-Test verpflichtend (Antigen-Test ist nicht mehr möglich). Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen ab einem Alter von 12 Jahren müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Sofern der Aufenthalt mehr als vier Nächte und fünf Tage dauert, ist für alle Reisenden am fünften Tag ein Antigen-Test verpflichtend. 
  • Barbados: Vollständig geimpfte Personen mit einem negativem PCR-Test, können wieder ohne Quarantäne einreisen. Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
  • Belize: Der internationale Flughafen von Belize City ist für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen wurden für die Einreise von ausländischen Touristen geöffnet (täglich zwischen 8 und 16 Uhr). Aktuell müssen Einreisende keinen Nachweis über eine Corona-Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis bei Ankunft in Belize vorweisen. Dies gilt sowohl für den Land- als auch den Seeweg.Der Abschluss einer Belize-Reiseversicherung ist für die Einreise optional, wird aber zum Schutz vor medizinischen und nicht-medizinischen Notfallkosten empfohlen. Internationale Touristen müssen ihren Aufenthalt allerdings in einem vom Fremdenverkehrsamt von Belize zugelassenen Hotel buchen.  Entsprechende Reisebuchungen müssen bei der Einreise nachgewiesen werden.  
  • Bermuda: Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt.
  • Bolivien: Bei der Einreise wird aktuell zwischen vollständig gegen COVID-19 geimpften (14 Tage nach letzter Dosis) und ungeimpften Personen unterschieden: Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Auf dem Luftweg darf das Ergebnis bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Bei Ungeimpften gilt zusätzlich, dass diese 72 Stunden nach Einreise einen PCR-Test vorzunehmen haben. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses müssen sie in Quarantäne. Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren. Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. 
  • Brasilien: Reisende, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis oder einen negativen COVID-19-Test (Antigen-/RT-PCR-Test, nicht älter als einen Tag vor Abflug) vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Impf- oder Testnachweis vorlegen. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
  • British Virgin Islands: Die Britischen Jungferninseln haben alle Test- und Quarantänevorschriften für die Einreise abgeschafft.
  • Cayman Islands: Die Einreise auf die Kaimaninseln ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen.
  • Chile: Wer zukünftig nach Chile reisen möchte, muss geimpft sein. Diese Massnahmen, die das chilenische Komitee für Pandemiebekämpfung beschlossen hat, sollen gemäss «fvw.de» zum 1. September 2022 umgesetzt werden. Inzwischen sei es in jedem Land möglich, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, weswegen Chile dies zum Standard machen wolle, teilt die Regierung mit. «Vom 1. September an wird daher jeder, der in das Land einreist, zusätzlich zu seinen Ausweispapieren einen Impfnachweis benötigen», erläutert Gesundheitsministerin María Begoña Yarza. «Dieser muss in dem Land ausgestellt worden sein, in dem die Person geimpft wurde.» Wessen Impfschutz nicht mehr auf dem neuesten Stand ist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen. der allerhöchstens 48 Stunden vor Abflug absolviert wurde. «Dadurch wird die Sicherheit während des Fluges und im Land gewährleistet», sagt Yarza. Die chilenische Gesundheitsbehörde betont, dass Einreisende weiterhin zu stichprobenartigen Tests herangezogen werden.Das Ausfüllen des Formulars C19 sei aber nicht mehr erforderlich. «In Chile wollen wir die Einreise von geimpften Touristen fördern», sagt die Unterstaatssekretärin für Tourismus, Verónica Kunze. «Deshalb haben wir unsere Grenzkontrollverfahren verbessert, um sie zu vereinfachen, so dass es nicht mehr notwendig ist, die C19-Erklärung auszufüllen.»
  • Costa Rica: In einer Übergangsphase vom 1. Dezember 2021 bis 7. Februar 2022 dürfen Hotel-, Restaurant- und Ladeninhaber entscheiden, ob sie nur geimpften Kunden Zugang gewähren oder weiterhin auch ungeimpften Personen. In dem Fall dürfen sie nur mit 50% Kapazität operieren. Ab 8. Februar 2022 ist der Besuch von Restaurants, Hotels, Geschäften, Fitnessstudios, Museen, Kinos, Nationalparks etc. sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten nur noch mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung möglich. Ausgenommen sind nur als essentiell angesehene Einrichtungen wie Banken, Apotheken und Supermärkte. Die Regelung gilt sowohl für costa-ricanische Staatsangehörige als auch für alle Ausländer über 12 Jahre. In Costa Rica müssen geimpfte Personen die vollständige Impfung mittels des costa-ricanischen digitalen Impfzertifikats nachweisen. Vor Einreise muss das Gesundheitsformular «Pase de Salud» online ausgefüllt werden. Bei Einreise ist der erhaltene QR-Code für dieses Formular vorzulegen. Ebenso ist grundsätzlich ein Nachweis über eine den aktuellen costa-ricanischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung, die auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, in englischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Ausnahmen bzgl. der Krankenversicherung gelten für Minderjährige und für Reisende, die komplett geimpft sind (mit Moderna, BioNTech/Pfizer, Astra Zeneca oder Johnson & Johnson, Kreuzimpfungen werden anerkannt).
  • Curacao: Einreise aus der Schweiz ist erlaubt, wenn keine Risikogebiete in den vorherigen 14 Tagen bereist wurden. Reisende müssen bis 72 Stunden vor Abflug im Besitz eines negativen Covid-19-Test sein und bei der Einreise digitale Einreisedokumente mit Angaben über Aufenthaltsorte der letzten 14 Tage ausfüllen. Vor Ort wird am 3. Tag ein weiterer Antigen-Test gemacht, für den Reisende sich vor der Reise anmelden müssen. 
  • Dominica: Die Einreise ist auch aus Hochrisikostaaten, darunter auch die Schweiz, grundsätzlich möglich. Reisende müssen mindestens 24 Stunden vor Einreise ein Online-Formular ausfüllen und einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist der negative PCR-Test vorzulegen. Am fünften Tag nach Einreise muss vor Ort ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen dieses Ergebnisses ist Quarantäne einzuhalten, in der Regel somit insgesamt sieben Tage. 
  • Dominikanische Republik: Die Einreise aus der Schweiz ist möglich. Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket“) ausfüllen. Die Vorlage eines Impfzertifikats bzw. eines negativen Coronatests ist derzeit keine Voraussetzung für die Einreise aus der Schweiz. Allerdings gilt innerhalb des Landes vielerorts die Regel: geimpft oder getestet. Für die Einreise aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten kann die Vorlage eines Impfnachweises oder PCR-Tests erforderlich sein. An den Flughäfen können stichprobenartige Gesundheitskontrollen (Temperaturmessungen) durchgeführt werden. Reisende sind verpflichtet, an diesen Verfahren mitzuwirken sofern sie keinen negativen PCR-Test oder Impfausweis vorlegen können.
  • Ecuador: Ecuador schafft bei seinen Einreisebestimmungen alle bislang gültigen Einschränkungen hinsichtlich der Corona-Pandemie ab. Das gilt auch für die Galapagos-Inseln. Reisende, die das südamerikanische Land und den Archipel besuchen wollen, müssen bei der Einreise keinen Impf- oder Testnachweis mit Blick auf eine mögliche Corona-Erkrankung mehr vorlegen. 
  • El Salvador: Für die Einreise nach El Salvador ist kein Nachweis über eine Impfung oder einen negativen COVID-19-Test mehr erforderlich. Es kann allerdings dennoch vorkommen, dass Fluggesellschaften einen Nachweis beim Einchecken in den Zubringerflug verlangen; insbesondere da es keine Direktflüge aus der Schweiz und Deutschland gibt.
  • Guadeloupe: Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen, ebenso eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung einer siebentägigen Quarantäne nach Einreise mit anschliessendem PCR-Test unterzeichnen. Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
  • Grenada: Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich, Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 13 Jahren, die mit vollständig geimpften Begleitpersonen einreisen. 
  • Guatemala: Mit Wirkung vom 10. Januar 2022 gelten neue Einreisebestimmungen für Guatemala: Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis und ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis (kein Bluttest) vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als 72 Stunden sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Guatemaltekische Staatsangehörige und Personen mit einem Daueraufenthaltstitel müssen einen der beiden Nachweise vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
  • Guyana: Die Einreise ist grundsätzlich erlaubt, jedoch braucht es das Vorweisen eines negativen Covid19-Tests, der maximal 7 Tage alt ist; dazu wird bei der Einreise ein Screening durchgeführt und eine Online-Registrierung, die 24 Stunden vor Reiseantritt erfolgen muss.
  • Honduras: Für die Einreise nach Honduras ist ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils 2 Impfdosen) und Johnson & Johnson (1 Impfdosis). Eine Online-Registrierung auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen. 
  • Jamaika: Seit dem 16. April 2022 ist für die Einreise nach Jamaika kein vor Abreise entnommenes, negatives Covid19-Testresultat mehr notwendig. Auch die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen wurde aufgehoben. Einzig das Einreiseformular muss noch ausgefüllt werden
  • Kolumbien: Mit Wirkung vom 14. Dezember 2021 ist eine Einreise nach Kolumbien über den Luftweg für Schweizer über 18 Jahre grundsätzlich nur noch mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis möglich. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Personen unter 18 Jahre sind ausgenommen. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen) ist. Für Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff einreisen, gilt zusätzlich die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt des Schiffes durchgeführt wurde. Reisende müssen sich ferner innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Bei Ausreise ist das Formular erneut auszufüllen. 
  • Kuba: Kuba lockerte seine Einreisebestimmungen. Seit dem 6. April ist die Pflicht zum Nachweis eines negativen PCR-Tests sowie eines Covid-Impfzertifikats für die Einreise entfallen. Dies haben diverse lokale Medien verkündet. Seit diesem Datum können Ungeimpfte ohne vorherigen Test wieder auf die Karibikinsel reisen. Ankommende Passagiere werden seit dem 6. April nur noch stichprobenartig an den Flughäfen getestet, wobei sich die Auswahl der Stichproben an der epidemiologischen Situation des jeweiligen Herkunftslands orientiert. An der bestehenden Maskenpflicht wird weiter festgehalten. 
  • Mexiko: Die mexikanischen Gesundheitsbehörden fordern derzeit keine Bescheinigung über den Gesundheitszustand oder Testergebnisse. Quarantänemassnahmen sind nicht vorgesehen. Es wird jedoch vermehrt Fieber gemessen und es ist möglich, dass sich Reisende einer Untersuchung unterziehen müssen, wenn sie Symptome zeigen. Reisende sind verpflichtet, den «cuestionario de pasajero» (Fragebogen zur Identifizierung von Risikofaktoren) auszufüllen. 
  • Nicaragua: Bei Einreise nach Nicaragua ist ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor der Einreise an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt.
  • Panama: Die Einreise ist grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Für die Einreise ist ein COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) erforderlich, sofern keine mindestens 14 Tage alte vollständige Impfung nachgewiesen wird. Reisende, die ein digitales oder gedrucktes vollständiges COVID-Impfzertifikat (gelbes Impfbuch der WHO) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 14 Tage vor ihrer Einreise alle erforderlichen Dosen eines von der WHO, FDA oder EMA genehmigten COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit. Kreuzimpfungen werden durch die panamaischen Behörden anerkannt. Ungeimpfte Reisende aus Ländern mit geringem Risiko (dazu zählt Stand 13. Januar auch die Schweiz) müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf ihre Kosten am Flughafen testen lassen. Wenn sie negativ getestet werden, sind sie von der Quarantänepflicht befreit. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine 14-tägige Quarantäne. Kinder unter 12 Jahren sind von allen Test- und Quarantäneanforderungen für die Einreise nach Panama befreit, sofern ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die oben genannten Anforderungen erfüllen. Zusätzlich müssen alle Reisenden eine Erklärung über ihren Gesundheitsstatus vor Reiseantritt abgeben. Das entsprechende Formular kann online ausgefüllt werden. Dort können auch Testergebnis und Impfnachweise hochgeladen werden.
  • Paraguay: Die paraguayische Regierung hat alle sanitären Anforderungen für die Einreise in das Land aufgehoben. Damit entfällt für alle Einreiserouten die Pflicht zur Vorlage eines Impfausweises, der die Immunisierung gegen Covid-19 bescheinigt, sowie ein negativer PCR-Test für ungeimpfte Ausländer, die nicht im südamerikanischen Binnenstaat leben. Der Generaldirektor der Gesundheitsüberwachung, Guillermo Sequera, wies jedoch darauf hin, dass der Impfstatus von Personen, die in das Land einreisen, weiterhin erfasst wird, wenn auch nur als Massnahme zur Überwachung und Beobachtung der Auswirkungen der Krankheit und nicht als zwingende Voraussetzung, berichtet «Latina Press». 
  • Peru: Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) erfolgt ist. In Peru wohnhafte Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
  • St. Lucia: Alle coronabedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Es muss  jedoch vor der Ankunft in St. Lucia online ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
  • St. Vincent und die Grenadinen: Die Schweiz ist derzeit als Land mit hohem Risiko eingestuft. Daher müssen Schweizer vor Einreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, und ein Online-Formular ausfüllen. Bei Einreise erfolgt ein erneuter PCR-Test. Reisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Für vollständig geimpfte Personen gilt eine verkürzte Quarantänezeit.  
  • Suriname: Für vollständig geimpfte Personen ist die Einreise erlaubt. Ungeimpfte Personen können nur mit Sondergenehmigung, Negativtest und Quarantäne einreisen. Einzelheiten regelt Maatregel No. 6.
  • Trinidad & Tobago: Die Landesgrenzen sind mit Einschränkungen wieder geöffnet. Personen mit vollständiger Impfung gemäss WHO-Zulassung und einem höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test können ohne Quarantäne einreisen. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden, die beim Boarding vorzulegen ist. Nicht vollständig geimpften Ausländern ist die Einreise auch weiterhin nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder in Begleitung vollständig geimpfter Erwachsener.
  • Turks & Caicos: Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht.
  • Uruguay: In Uruguay sind für Geimpfte, Genesene und Minderjährige Einreisen zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich. Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen. Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss. Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus ist (frühestens 72 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das PCR-Testergebnis hochgeladen werden.
  • Venezuela: Die Einreise nach Venezuela ist nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, welcher bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten. Reisende müssen sich vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (USD 60) Test durch lokale Behörden. 
O z e a n i e n   &   S ü d p a z i f i k
  • Australien: Ab sofort ist die Einreise nach Australien für Ungeimpfte wieder möglich. Für alle Reisenden entfällt zudem die Pflicht zum Ausfüllen des Einreiseformulars. Somit ist das Betreten des Landes wieder ohne coronabedingte Einschränkungen möglich, einzig die Maskenpflicht auf Flügen nach Australien bleibt noch bestehen. Die Änderung der Einreiseregeln für Australien hat das australische Innenministerium am 3. Juli auf seiner Website veröffentlicht. Demnach müssen Reisende bei der Einreise nicht länger nachweisen, ob sie geimpft sind; ebenso muss bei der Ausreise kein Impfzertifikat mehr vorgelegt werden. Darüber hinaus entfällt per 6. Juli auch die Pflicht zum Ausfüllen der Digital Passenger Declaration für alle Einreisen auf dem Luftweg sowie der Maritime Travel Declaration für Ankünfte mit dem Schiff. Wer nicht oder nicht vollständig gegen Covid-19 geimpft ist, muss nach aktuellem Stand der Informationen auch keinen Negativtest auf das Virus vorlegen. 
  • Fidschi: Nebst zahlreichen anderen europäischen Staaten hat Fidschi auch die Schweiz auf die Liste der «Safe Travel Partner Countries» gesetzt. Die Bedingungen für die Einreise nach Fidschi sind nun wie folgt: man muss sich in den 14 Tagen vor Einreise in einem Land der «Safe Travel Partner Countries» aufgehalten haben. Reisende über 18 Jahre müssen den Nachweis einer bis spätestens 14 Tage vor Abreise erfolgen, vollständigen Covid-Impfung in digitaler oder in Papier-Form erbringen. Akzeptierte Impfstoffe sind Moderna, Pfizer-Biontech, Johnson & Johnson sowie Astra Zeneca. Nachweis eines max. zwei Kalendertage vor Abflug nach Fidschi entnommenen, negativen PCR-Test; einen bestätigten und bezahlten Aufenthalt von drei Nächten in einer Care Fiji Commitment zertifizierten Unterkunft und einen Transfer vom Flughafen zur Unterkunft; eine Reisekrankenversicherung mit internationaler Abdeckung inkl. Covid-19 – Deckung. Die Reise nach Fidschi ist momentan nur via Los Angeles (täglich) oder San Francisco (Fr & So) möglich. Code share – Verbindungen gibt es mit British Airways und Finnair mit Weiterflügen US-Westküste mit Fiji Airways. Bei Anreise mit Swiss oder Lufthansa müssen zwei separate Tickets ausgestellt werden. Gute Nachrichten für Ferienreisende nach Fidschi: Zweifach Geimpfte aus aller Welt können bald ohne Isolationszeit im Südsee-Paradies Ferien machen. Bisher gilt noch eine dreitägige Quarantänezeit nach der Einreise. Ab dem 7. April sei hingegen ein Antigen-Schnelltest nach der Ankunft in einem der offiziellen Zentren der Inseln ausreichend, zitierte der Sender FBC Wirtschaftsminister Aiyaz Sayed-Khaiyum. Ab sofort falle auch die Maskenpflicht weg und Veranstaltungsorte im Inselstaat, einschliesslich Stadien, könnten mit voller Kapazität betrieben werden.
  • Neuseeland: Neuseeland hat am 13. September fast alle Corona-Massnahmen aufgehoben. Besucher, die in den Pazifikstaat reisen, müssen nun nicht mehr gegen das Virus geimpft sein. Darüber hinaus entfällt auch die Maskenpflicht überall, ausser in Krankenhäusern und Seniorenheimen. Die bisherige Regel für Einreisende, sich gleich nach der Ankunft und am fünften Tag des Aufenthalts auf das Virus zu testen, gilt ausserdem nur noch auf freiwilliger Basis.
I n d i s c h e r   O z e a n
  • Madagaskar: Madagaskar ist ab sofort wieder ohne Covid-19-Test vor Abreise und Antigentest bei Ankunft erreichbar. Dies gilt für alle Einreisenden, egal ob gegen Covid-19 geimpft oder nicht.  
  • Malediven: Die Malediven gehören zu den ersten internationalen Reisezielen, die sich im Sommer 2020 wieder für den internationalen Tourismus öffneten. Bis dato benötigten alle Reisenden, unabhängig des individuellen Impfstatus, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden zum Zeitpunkt der Einreise sein durfte. Dies ändert sich nun. Ab sofort benötigen Personen, die vollständig geimpft sind und somit alle vorgeschriebenen Dosen eines von der Weltgesundheitsorganisation zugelassenen Impfstoffes erhalten haben, wie Visit Maldives bestätigt, keinen negativen PCR-Test mehr, um auf die Malediven zu reisen. Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage vor Einreise zurückliegen. Es ist nicht notwendig eine Booster-Impfung vorzuweisen. Touristen, die auf sogenannten «Local Islands» übernachten, brauchen bei der Abreise ebenfalls keinen negativen Covid-19 Test mehr vorweisen. Sollten Reisende verschiedene Resorts während ihrer Reise besuchen, so kann es sein, dass die individuellen Resorts beim Wechsel einen negativen Covid-19 Test erforderlich machen. Dies obliegt den jeweiligen Richtlinien der Resorts. Auch nicht vollständig geimpfte Personen können weiterhin auf die Malediven reisen. Sie müssen wie bisher bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 96 Stunden ist. Kinder, die jünger als ein Jahr sind, sind von dieser Regelung ausgenommen. Alle Passagiere, unabhängig des Impfstatus, müssen binnen 48 Stunden vor der Abreise das IMUGA Gesundheitsformular online ausfüllen. Passagiere mit Ausnahme derjenigen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen seit dem 27. Dezember 2021 bis auf weiteres einen PCR-Test zwischen dem dritten und fünften Tag nach ihrer Ankunft auf den Malediven durchführen. Reisende werden bei Ankunft auf den Malediven nicht unter Quarantäne gestellt. Sollten Passagiere jedoch Symptome aufweisen, wird ein PCR-Test vorgenommen, dessen Kosten selbst zu tragen sind. Zudem ermutigen die lokalen Behörden Reisende dazu, bei der Einreise die App ‘TraceEkee’ auf ihrem Smartphone zu installieren. Die Apps stehen sowohl bei Google Play, als auch im AppStore zum Download zur Verfügung. 
  • Mauritius: Mauritius hat als Reaktion auf ihre Impfkampagne und die daraus resultierende niedrige Infektionsrate die bisher geltenden Covid-Beschränkungen bei Einreise aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2022 können Besucher ungehindert nach Mauritius reisen. Unabhängig vom Impfstatus müssen sich Reisende nicht mehr testen lassen oder sich selbst isolieren, um die Insel im Indischen Ozean erleben zu können. Zudem wird die Maskenpflicht gelockert. Das Tragen von einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Bereichen wie Krankenhäusern, Häfen, Flughäfen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist jedoch weiterhin obligatorisch.
  • Seychellen: Die Einreise auf die Seychellen ist seit Donnerstag, dem 1. Dezember 2022, wieder für alle Reisende wie vor der Pandemie möglich. Die letzten Covid-Massnahmen für die Einreise wurden aufgehoben. Dies bedeutet, dass Ungeimpfte und teilweise geimpfte Besucher, die auf die Seychellen reisen, keinen negativen PCR- oder Antigentest mehr vorweisen müssen. Ebenso müssen vollständig geimpfte Passagiere keinen Impfnachweis mehr erbringen. Allerdings müssen alle Besucher ihre Reiseerklärung online über www.govtas.sc ausfüllen und eine gültige Reiseversicherung vorweisen, um etwaige Covid-19-bedingte Kosten zu decken. 
A f r i k a
  • Ägypten: In Ägypten wurden die Corona-Massnahmen bei Einreise aufgehoben. «Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass ab sofort die Einreise nach Ägypten wieder ohne jegliche Einschränkung möglich ist. Alle bisherigen Sanktionen und Vorlagen in Verbindung mit der Covid-Pandemie sind aufgehoben», schreibt der Ägypten-Spezialist Express Travel International (ETI) in einer Mitteilung an die Kunden. Somit können Ägypten-Reisende ihre Ferien antreten wie zu Zeiten vor der Pandemie. 
  • Äquatorialguinea: Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklungen hat die Regierung die Teilschliessung der Grenzen bis auf weiteres beschlossen. Betroffen davon ist die Einreise auf dem Luftweg über die internationalen Flughäfen in Malabo und Bata sowie der Schiffsverkehr. Die Einreise ist ansonsten grundsätzlich möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Einreise von Personen, die sich vorab in Ländern aufgehalten haben, in denen die neue Virusvariante „Omikron“ nachgewiesen wurde, ist verboten. Die Einreise aus sonstigen Staaten wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein darf. Es ist eine fünftägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach fünf Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemassnahmen. 
  • Äthiopien: Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können oder einen Genesenenbescheidvorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist, benötigen zur Einreise kein PCR-Testzertifikat. Als vollständig geimpft gelten Reisende, deren Impfung(en) mit den folgenden Impfstoffen bei Einreise bereits mindestens zwei Wochen zurückliegen: Johnson and Johnson (1 Impfdosis) oder Astra-Zeneca, Sinopharm, Sinovac, Moderna, BioNTech/Pfizer (2 Impfdosen). Reisende ab zwölf Jahren, die keine vollständige Impfung oder Genesenenstatus nachweisen können, müssen ein negatives PCR-Testzertifikat in englischer Sprache vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.
  • Algerien: Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Seit dem 1. November 2021 werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten. Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test, nicht älter als 36 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen und ein gültiges Impfzertifikat bzw. ein gültiger Impfpass vorzulegen. Zusätzlich wird nach Ankunft in Algier am Flughafen ein Antigentest durchgeführt, der für alle Reisenden verpflichtend ist. Der kostenpflichtige Test kann in Landeswährung (1600 Dinar), in Devisen (EUR 10 / USD 12) oder online bezahlt werden. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests und zur Durchführung eines Antigentests besteht auch für Genesene.
  • Angola: Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular («Formulário de registo de viagem») 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt. Geimpfte sind von einer Quarantäne befreit. Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer COVID-19-Schnelltest.  Dieser kostet ca. EUR 18 und kann in bar bezahlt werden. Bei negativem Ergebnis sind Ungeimpfte einer zehntägigen häuslichen Quarantäne unterworfen. Bei positivem Ergebnis ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Bei negativem Ergebnis dürfen sich Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten zu Hause in Quarantäne begeben. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (separates Zimmer, kein gemeinsames Essen und Beisammensein). Andernfalls müssen sie sich in institutionelle Quarantäne begeben. Für alle Personen gilt unabhängig vom Impfstatus eine zehntägige Quarantänepflicht, wenn die Einreise aus einem Land erfolgt, in dem die Omikron-Variante den Status «community transmission» erreicht hat. Zur Beendigung der Quarantäne ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der frühestens am siebten Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
  • Benin: Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein höchstens 48 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis nachweisen. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die bislang üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt. Bei der Ausreise aus Benin ist ein weniger als fünf Tage alter PCR-Test vorzuweisen. Der Testtermin muss zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird ausnahmslos die Ausreise verweigert. Positiv Getestete müssen zunächst eine 14-tägige Quarantäne absolvieren und anschliessend zwei negative Testergebnisse vorlegen, bevor die Ausreise gestattet wird.
  • Botswana: Die Einreise nach Botswana ist für vollständig Geimpfte ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Nicht vollständig Geimpfte und Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Sie müssen sich bei Einreise einem kostenpflichtigen Schnelltest unterziehen und sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.
  • Burundi: Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (USD 100 für ausländische Staatsangehörige, Bezahlung auch in Euro möglich). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel ein bis zwei Tage) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. EUR 25). Für die Durchführung der Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye und vor der Ausreise im Institut National de Santé Public (INSP) ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht. 
  • Elfenbeinküste: Die Luftgrenzen der Elfenbeinküste sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen. Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell vier Voraussetzungen: Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet ca. EUR 3. Die Zahlung mittels Bezahldienst «Orange Money» und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden. Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Reisende müssen sich nach Ankunft am Flughafen einem weiteren PCR-Test unterziehen. Zudem wird bei Ankunft die Körpertemperatur gemessen. Liegt diese über 38° C, verbleiben Reisende bis zur Vorlage ihres neuen PCR-Testergebnisses in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung. Die Kosten für den Test und ggf. Unterbringung müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Fällt der Test negativ aus, wird eine 14-tägige Heimquarantäne angeordnet.
  • Eswatini: Einreisen über den internationalen Flughafen King Mswati III. sind möglich. 
    Die COVID-19-bedingten Beschränkungen beim Reisezweck für eine erlaubte Einreise wurden aufgehoben. Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann oder COVID-19-Symptome aufweist, muss sich bei Einreise auf eigene Kosten (ca. EUR 45) einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen. Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ohne Vorlage eines solchen Tests oder bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert.
     
  • Gabun: Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Einreise nach Gabun ist grundsätzlich nur für in Gabun ansässige Personen, offizielle Besucher und Geschäftsreisende möglich. Touristen dürfen nicht einreisen. Touristenvisa werden derzeit nicht erteilt. Bereits erteilte Touristenvisa sind annulliert. Vor Abreise nach Gabun (beim Check-in) muss ein PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach Ankunft wird am Flughafen erneut ein PCR-Test durchgeführt. 
  • Gambia: Die Landesgrenzen Gambias sind geöffnet und die Einreise ist auch für touristische Kurzaufenthalte möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1000 gambischen Dalasi oder USD 20 oder EUR 20 erhoben, die in bar zu zahlen ist. Vollständig geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Sofern sie jedoch Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigen, wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt. Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Schnelltests werden nicht akzeptiert. Bei Einreise aus einem Land, das auf der aktuellen Liste der «hotspot countries for the delta variant», wird am Flughafen ein zusätzlicher Schnelltest durchgeführt.
  • Ghana: Alle Personen über 18 Jahren benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über eine vollständige Impfung. Als vollständig geimpft gelten Personen, die mindestens zweifach mit AstraZeneca, Pfizer, Moderna oder Sputnik V oder einfach mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Für die Einreise müssen Reisende bereits beim Einchecken am Flughafen in der Schweiz einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von USD 150 ist ausschliesslich online bei Ghana Airports möglich. Alle Passagiere müssen zudem vor Reisebeginn online die «Health Declaration Form» ausfüllen. 
    Weiterhin müssen alle einreisenden Passagiere einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Ankunft in Ghana nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden. Eine exemplarische Anleitung des kenianischen Gesundheitsministeriums zur Nutzung des Panabios-Portals und zur Zertifizierung von PCR-Tests erhalten Sie auf dieser Webseite. Bei Einreise in Accra werden alle Passagiere direkt am Flughafen mittels des vorab bezahlten Antigen-Tests auf COVID-19 getestet. Ausgenommen sind nur Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren. Das Testergebnis soll innerhalb von 30 Minuten vorliegen. Sofern der Schnelltest am Flughafen in Accra negativ ist, gibt es keine Quarantänepflicht. 
  • Kamerun: Kamerun hat seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Einreise nach Kamerun ist derzeit grundsätzlich nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht («Carte de Séjour») gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt und es ist durchaus möglich, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird. 
  • Kapverden: Die Regierung der Kapverden hat praktisch alle Corona-Regeln gestrichen. Dies betrifft auch die Einreise für Tourist*innen. Der durch die Corona-Pandemie verursachte Ausnahmezustand wurde per 15. September aufgehoben, wie der Sicherheitsdienstleister A3M unter Berufung auf Behördenangaben mitteilt. Somit sind für die Einreise auf die Kapverden sowie für das Reisen zwischen den einzelnen Inseln kein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen Test (3G) mehr notwendig. Zusätzlich wurde die Maskenpflicht aufgehoben. Trotzdem empfiehlt die Regierung weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
  • Kenia: Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. De facto besteht für Kenia eine Impfpflicht ab 18 Jahren. Alle Personen ab 5 Jahren ohne gültigen Impfnachweis (einschliesslich Personen ab 18 Jahren mit ärztlich attestierter Impfunfähigkeit oder anerkannter Covid-19-Infektion in den letzten 90 Tagen) benötigen einen negativen, zertifizierten PCR-Test, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Darüber hinaus wird bei diesen Personen ein Antigen-Schnelltest bei Ankunft durchgeführt, der USD 30 kostet. Fällt dieser Test positiv aus, folgt ein PCR-Test für USD 50 und die Pflicht zur Selbstisolation. Es muss ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das Visum für Kenia muss vorab online als E-Visum beantragt werden. 
  • Kongo: Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage als Ausdruck). Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt registrieren und am Flughafen Brazzaville bzw. Pointe Noire einem erneuten PCR-Test unterziehen (ca. EUR 61). Bis zum Erhalt des Testergebnisses, müssen sich alle Einreisenden in Selbstisolierung begeben, die bisherige 14-tägige Quarantänepflicht entfällt.
  • Lesotho: Personen, die nach Lesotho einreisen dürfen, müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter sein darf als 72 Stunden. Bei Einreise erfolgt zudem ein Test auf COVID-19-Symptome. Wer Symptome zeigt, muss sich entweder in 14-tägige Selbstisolation begeben oder wird auf eigene Kosten in eine staatliche Quarantäne-Einrichtung eingewiesen. 
  • Liberia: Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang (aktuell 4x wöchentlich) statt, Air France bietet seit kurzem tägliche Flüge nach Paris, Royal Air Maroc einmal wöchentlich nach Casablanca. Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein «Health Screening Arrival Form» ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter «Lib Travel» herunterzuladen. Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 96 Stunden sein darf. Am Flughafen Monrovia wird für alle Reisenden ein Schnelltest oder ggf. ein weiterer PCR-Test durchgeführt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von USD 75 erhoben. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negativer PCR-Test vorzulegen, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Libyen: Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien sind geöffnet, es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
  • Malawi: Malawi lässt wieder ungeimpfte Reisende ins Land: Ab Juni 2022 lockert das Land in Südost-Afrika die Einreisebedingungen für Tourist*innen, berichtet das Malawi Tourism Board. Ausserdem fällt der PCR-Test für geimpfte Gäste weg. Alle geimpften Reisenden müssen einen Impfnachweis mit QR-Code vorlegen können. Für ungeimpfte Reisende gilt die Pflicht zum PCR-Test noch: dieser darf bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein.   
  • Marokko: Die marokkanischen Behörden haben beschlossen, die Gesundheitsbeschränkungen an den Grenzen, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern, aufzuheben. Diese Massnahme, die auf eine sehr deutliche Verbesserung der Pandemiesituation zurückzuführen ist, gilt seit dem 30. September. «Nach der Entscheidung der marokkanischen Behörden werden die gesundheitlichen Beschränkungen (PCR-Test oder Impfpass) bei der Einreise nach Marokko aufgehoben», wie das Amt auf Twitter am 30. September bekannt gab.
  • Mauretanien: Die Einreise aus der Schweiz ist grundsätzlich möglich, das Einreisevisum kann wie bisher bei Einreise am Flughafen erteilt werden. Alle Reisenden müssen bei Ankunft einen offiziellen Nachweis vorlegen über die vollständige Impfung mit von der WHO anerkannten Impfstoffen. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Mosambik: Alle Personen ab Vollendung des elften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. 
  • Namibia: Vollständig geimpfte Reisende und Genesene benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen (in Südafrika auch im Transit, z.B. beim Umsteigen in Johannesburg). Es muss ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Es ist kein Visum erforderlich. 
  • Nigeria: Alle Einreisenden müssen vor Flugantritt einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht länger als 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. An Tag 1 nach Einreise (für vollständig Geimpfte) ist ein weiterer PCR-Test notwendig, der im nigerianischen Einreiseformular online gebucht und bezahlt werden muss. Gleiches gilt für Buchung und Zahlung eines PCR-Tests an Tag 1 und Tag 7 nach Einreise für nicht vollständig Geimpfte und nicht-Geimpfte, verbunden mit einer 7-tägigen Quarantäne für diese Gruppe von Reisenden. Darüber hinaus wird dann auch von allen ausreisenden Passagieren unabhängig von den Anforderungen der Zielländer verlangt, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen COVID-19-PCR-Test vorzulegen, der spätestens 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde. Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahren) müssen weiterhin über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahre haben alle Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochzuladen. Alle Reisenden müssen zudem bereits vorab online einen zweiten PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach Einreise buchen und bezahlen. Kinder unter zehn Jahren sind von der Zahlung des zweiten Tests vorab befreit. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem negativen PCR-Test beim Check-in vor Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss. Alle Einreisenden müssen sich nach Einreise in Nigeria in eine siebentägige, überwachte Selbstisolierung/Quarantäne begeben und sich am siebten Tag nach der Einreise einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ein Nachweis über den bereits vor Reiseantritt bei der Online-Registrierung vorab gebuchten und bezahlten zweiten PCR-Test in Nigeria, neben einer telefonischen Erreichbarkeit, muss ebenfalls bei Einreise vorgelegt werden. Vollständig geimpfte Reisende müssen am zweiten Tag nach der Einreise einen PCR-Test durchführen. Bei einem negativen Ergebnis können sich diese Personen anschließend frei in Nigeria bewegen. Für ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende gilt die Pflicht zu einer siebentägigen Selbstisolation nach Ankunft. Dieser Personenkreis muss zudem am zweiten und siebten Tag nach der Einreise nach Nigeria einen PCR-Test absolvieren.
  • Ruanda: Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen. Nach Einreise erfolgt ein PCR-Test am Flughafen auf eigene Kosten (60 USD). Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. 
  • Sambia: Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Das Visum für Sambia und Simbabwe ist vor Ort erhältlich. 
  • São Tomé und Príncipe: Bei der Einreise ist ein negativer PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Senegal: Zur Einreise berechtigte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Möglichkeit der Testung nach Ankunft im Senegal besteht nicht. Vollständig geimpfte Personen können seit dem 11. Oktober 2021 anhand ihres Impfnachweises (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU oder WHO-Impfausweis) ohne Vorlage einer COVID-19-Testbescheinigung nach Senegal einreisen. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert. Reisende müssen vor Einreise ein Einreiseformular ausfüllen. Quarantänepflicht besteht derzeit grundsätzlich nicht, sie kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. 
  • Simbabwe: Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Das Visum für Sambia und Simbabwe ist vor Ort erhältlich. 
  • Südafrika: Südafrika hat am 23. Juni alle coronabedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Bisher wurde von Einreisenden noch entweder der Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder der Nachweis eines negativen, maximal 72 Stunden alten PCR-Tests verlangt. Dies ist nun nicht mehr nötig. Ausserdem entfallen auch die Maskenpflicht in Innenräumen und die Teilnehmerbeschränkungen bei öffentlichen Versammlungen.
  • Tansania: Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR-Test mehr. Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Es muss ein Online-Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das Visum für Tansania gibt es vor Ort bei der Einreise oder vorab als E-Visum. 
  • Tunesien: Auf allen tunesischen Flughäfen, ist die Einreise ab sofort ohne Covid-Impfzertifikat und ohne PCR- bzw. Antigentest wieder möglich. Jedoch wird allen Flügen nach und von Tunesien das Tragen von Sicherheitsmasken für Personen mit Covid-Symptomen empfohlen. 
  • Uganda: Das Gesundheitsministerium Ugandas hat am 27. April die Aufhebung der Einreisebestimmungen für Touristen beschlossen. Voraussetzung für Reisende, um von der Aufhebung zu profitieren, ist es, eine vollständige Covid-19-Impfung vorzuweisen. Geimpfte Flugreisende müssen nun vor Einreise nach Uganda bzw. vor Ausreise aus dem Land kein negatives PCR-Ergebnis mehr am Flughafen Entebbe vorweisen. Der Abstrich für den PCR-Test durfte nicht älter als 72 Stunden sein. Für teilweise oder nicht geimpfte Personen bleibt diese Bestimmung jedoch bestehen – Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Bereits im Februar entfiel die Pflicht zur Testung bei Ankunft am Flughafen Entebbe: Ursprünglich durften Touristen nur in das Land einreisen, nachdem Sie sich direkt nach Landung am Flughafen Entebbe auf das Coronavirus in Form eines PCR-Tests haben testen lassen und daraufhin ein negatives Testergebnis erhalten haben.

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