Covid-Erwerbsersatz wird neu direkt ausbezahlt

Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung wird der Erwerbsersatz neu auf das private Konto ausbezahlt.
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Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) entschied gemäss einer Mitteilung des Schweizer Reise-Verband (SRV), dass die Corona-Erwerbsersatzentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung neu direkt an den ‘Arbeitnehmer’ als Privatperson und nicht mehr an den ‘Arbeitgeber’, sprich an die Firma, als juristische Person ausbezahlt wird.

Sofern das Unternehmen weiterhin einen Teil des Lohns übernimmt, sind die Sozialabzüge für AHV/IV/ALV/EU nur auf diesem Teil des Lohns geschuldet. Die Prämien für das BVG hingegen werden weiterhin auf dem Gesamtlohn berechnet.

Auf dem Antragsformular für Corona-Erwerbsersatzentschädigung muss neu die private Zahlungsadresse der anspruchsberechtigten Person angegeben werden. Die Ausgleichskasse stellt der Person in arbeitgeberähnlicher Stellung eine Leistungsabrechnung für den Erwerbsausfall Covid zu. (TI)