Kreuzfahrtgast: «Gehen Sie mir aus der Sonne»

Mitreisende im Blickfeld zu haben ist kein Reisemangel – ungünstig positionierte Betten hingegen schon.

Eine Aussenkabine der höchsten Kategorie mit «malerischem Meerblick» – solch eine Kreuzfahrt hatte eine Frau aus dem Landkreis Frankfurt gebucht und sich darauf gefreut. Die Realität sah allerdings anders aus: Direkt vor ihrem Kabinenfenster gingen Mitreisende entlang. Dass andere Passagiere ihr Sichtfeld kreuzten, wollte die Frau nicht hinnehmen und ging vor Gericht – und verlor. Die Richter urteilten, der Klägerin hätte klar sein müssen, dass auch andere Personen auf dem Schiff mitreisen und diese an ihrem Fenster vorbeigehen könnten, berichtete die «fvw».

Ungünstige Position der Betten ein Reisemangel

Allerdings wurde der Reisenden eine Ermässigung von fünf Prozent zugesprochen, da die Betten in der Kabine ungünstig aufgestellt waren. Um ein Bett in der Kabine zu erreichen, musste entweder über das Bett des Mitreisenden gestiegen oder ein schmaler Spalt am Fussende genutzt werden – in den Augen der Richter ein Reisemangel. (TI)