Neue Umbuchungsregeln bei Kreuzfahrten

Diverse Reedereien bieten ihren Kunden vereinfachte Möglichkeiten, ihre Reisen umzubuchen.
© Hurtigruten

Costa führt eine neue Umbuchungsregelung für alle Gäste mit Abfahrt einer Costa Kreuzfahrt im März oder April 2020 ein. So können alle Einzelbuchungen (FIT) einer Kreuzfahrt mit Abreise bis 30. April 2020 einmal kostenlos auf eine andere Costa Kreuzfahrt mit Abfahrt bis Februar 2021 umgebucht werden. Die kostenlose Umbuchung muss spätestens am 27. März 2020 erfolgen. Wer umbucht, erhält zusätzlich ein Bordguthaben von CHF 100 für jeden Vollzahler (nicht für Kinder und 3./ 4. Bett).

Auch Hurtigruten führt eine neue Umbuchungsregelung ein: Bereits gebuchte Gäste erhalten die Möglichkeit ihre Hurtigruten Seereise bis zum Sommer 2021 kostenfrei umzubuchen. Ob Postschiffroute oder Hurtigruten Expedition – alle Gäste, die eine Hurtigruten Reise mit Abfahrt zwischen dem 12. März und dem 30. Juni 2020 gebucht haben, erhalten die Möglichkeit ihre Reise kostenlos umzubuchen – auf einen Termin zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 1. Juli 2021. Dieses Umbuchungsangebot gilt ebenfalls für Neu-Buchungen, die bis Ende April 2020 getätigt werden.

Princess Cruises kommt seinen Kunden mit Rückerstattungen entgegen. Aufgrund der freiwilligen, zwei Monate andauernden Unterbrechung des weltweiten Betriebs der Princess Cruises-Flotte erstattet die Reederei Kunden die bereits geleisteten Zahlungen auf nun abgesagte Reisen. Zudem erhalten diese für künftige Kreuzfahrten einen On-Board-Credit, dessen Höhe je nach Abreisedatum der jetzt gestrichenen Abfahrt zwischen 25% und 100% des Kreuzfahrtenpreises (ohne Steuern) beträgt. (TI)