Darum ist die Verwendung von Powerbanks an Bord eingeschränkt

Der deutsche TÜV-Verband ordnet ein.
©Unsplash/Steve A Johnson

Powerbanks können während des Flugs ein Sicherheitsrisiko darstellen. Deshalb dürfen sie grundsätzlich nur im Handgepäck mitgeführt werden. So kann ein Batterienbrand früh erkannt und bekämpft werden.

Trvl Counter hat im Gespräch mit dem deutschen TÜV-Verband herausgefunden, unter welchen Umständen Powerbanks während des Flugs gefährlich werden können, und wie Passagiere dieses Risiko minimieren können.

Lithium-Ionen-Akkus speichern viel Energie auf kleinem Raum. Wird der Akku beschädigt, gibt es unter Umständen einen Kurzschluss. Dieser heizt den Akku schnell und stark auf, sodass Feuer entstehen kann.

Beschädigung des Akkus vermeiden

Einer der genannten Hauptfaktoren ist die Qualität und Verarbeitung der Powerbank.  Billige Produkte sind anfälliger für Defekte, Qualitätsprodukte sind entsprechend sicherer. Beim Kauf einer Powerbank sollte deshalb auf eine gute Verarbeitung und stabile Anschlüsse geachtet werden. Andere Hinweise auf Qualität sind die CE-Kennzeichnung (Einhaltung der Europäischen Sicherheitsvorschriften) oder das GS-Zeichen. Diese Powerbanks haben integrierte Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse.

Genauso ist aber eine sorgfältige Handhabung wichtig. Bereits wenn die Powerbank zu Boden fällt oder unter Druck gerät, können die Akkuzellen beschädigt werden.

Und: fernhalten von Metallgegenständen – auch von Münzen und Schlüsseln. Am besten transportiert man die Powerbank laut TÜV stets in der Originalverpackung.

Beschädigungen erkennen

Wenn eine Powerbank aufgebläht, ungewöhnlich warm / heiss oder gar sichtbar beschädigt ist, sollte sie grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Merkmale legen defekte Akkuzellen nahe und erhöhen das Risiko eines Batteriebrandes. Insbesondere auf Flugreisen sollte eine beschädige Powerbank auf keinen Fall mitgeführt werden.

Einschränkungen an Bord

Die Swiss sowie alle Airlines der Lufthansa Group verbieten die Nutzung von Powerbanks während des Flugs. Andere Fluggesellschaften wie Ryanair oder Easyjet erlauben die Nutzung unter gewissen Umständen.

Meist ist das Laden der Powerbanks untersagt. Oft wird zudem verlangt, dass sie während des gesamten Fluges griffbereit sind, und somit nicht in der Gepäckablage verstaut werden dürfen. Aus diesem Grund ist es auch verboten, Powerbanks im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.

Auch die Wattstunden der Powerbank spielen eine Rolle. Geräte bis 100Wh sind üblicherweise an Bord zugelassen. Um Geräte mit mehr Energiespeicher überhaupt mitführen zu dürfen, ist oft eine Genehmigung der Airline nötig. (TI)