«Das Reisebüro ist nicht für die Einreise verantwortlich»

Die Reisenden sind selber verantwortlich für die Einhaltung von Einreisevorschriften.
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Einreisevorschriften machen Reisenden und Reisebüros das Leben schwer. Es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten. Aber nicht immer ist das Reisebüro schuld, wenn es wegen fehlender Dokumente oder Nachweise mit der Einreise am Ferienort nicht klappt.

Das Pauschalreisegesetz verlangt vom Reisebüro, dass es den Kunden vor der Buchung über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Hat das Reisebüro diese Informationen gegeben, obliege es dem Kunden, abzuklären, ob er diese Pflichten einhalten kann. «Das Reisebüro ist nicht für die Einreise verantwortlich», stellt Reiserecht-Jurist Rolf Metz in seinem Newsletter klar.

Verletzt das Reisebüro allerdings diese Informationspflicht, könne der Kunde kostenlos, also ohne Bezahlen von Stornogebühren, vom Vertrag zurücktreten. «Und der Reiseveranstalter kann schadenersatzpflichtig werden. So die herrschende Lehre», warnt Metz.

Im Streitfall müsse das Reisbüro nachweisen, dass es die Informationen rechtzeitig, also vor Vertragsabschluss, gegeben hat. «Ein rein mündlicher Hinweis dürfte bei den heutigen, zum Teil umfassenden Gesundheitsbestimmungen zur Einreise nicht genügen», schreibt Metz. (TI)