Der Bundesrat verdoppelt die Härtefallhilfen

Der Bundesrat verdoppelt die Härtefallhilfen

Die Läden gehen auf, die Beizen bleiben zu.
©Screenshot SRF/TI

Das freut auch die Reisebranche: Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Härtefallhilfen zu verdoppeln. Damit stehen nun CHF 10 Mia. statt CHF 5 Mia. zur Verfügung. Auch Reisebüros und Veranstalter haben damit Aussicht auf mehr Geld aus diesem Hilfstopf.

CHF 6 Mia. sind für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5 Mio. vorgesehen. Davon übernimmt der Bund 70% (CHF 4,2 Mia.), die restlichen 30% müssen die Kantone beisteuern.

CHF 3 Mia. sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als CHF 5 Mio. vorgesehen. Die Beiträge an diese Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert, wobei die Kantone weiterhin die Gesuche abwickeln sollen. Für diese Beiträge wird der Bund national verbindliche Regelungen festlegen. CHF 1 Mia. bleibt in der Bundesratsreserve. Über ihre Verwendung wird später bestimmt.

Problem bei den A-fonds-perdu-Geldern erkannt

Bei der Ausgestaltung der A-fonds-perdu-Beiträge sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf. Fraglich seien die aktuellen nominellen Höchstwerte. Eine Erhöhung der Beiträge soll möglich sein, wenn das Unternehmen selber einen Sanierungsbeitrag beisteuert. So soll sichergestellt werden, dass höhere À-fonds-perdu-Beiträge nur an Unternehmen vergeben werden, die eine längerfristige Perspektive haben.

Keinen Entscheid traf die Regierung offenbar zur Frage, ob Unternehmen mit Filialen für jede Filiale einzeln Härtefallhilfe beantragen kann. Derzeit können nur Franchiseunternehmen für jeden Betrieb Geld erhalten.

Bund zahlt für Kurzarbeit

Die Regierung hat zudem beschlossen, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung soll von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren verlängert werden können. Gemäss Mitteilung des Bundesrats führt dies zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von geschätzt bis zu CHF 6 Mia. Die Voranmeldefrist für Kurzarbeit soll vorübergehend aufgehoben werde; eine erteilte Bewilligung für Kurzarbeit soll künftig sechs Monate gültig sein. (TI)