Der Bundesrat verdoppelt Härtefallhilfe

So sollte der Topf weniger schnell leer sein.
Der Gesamtbundesrat 2021. © Markus Jegerlehner

Der Bundesrat hat am Mittwoch 27.1. das aktuelle Massnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 massiv aufgestockt. Er erachtet den eingeschlagenen Weg als zweckmässig und hat angesichts der Entwicklungen entschieden, die Härtefallhilfe um weitere CHF 2,5 Mia. auf neu insgesamt CHF 5 Mia. zu verdoppeln.

Die dazu notwendige Gesetzesanpassung werde in der Frühjahrssession 2021 dem Parlament vorgelegt, teilt die Regierung mit. Damit sinkt das Risiko, dass wegen des immer grösser werdenden Kreises an anspruchsberechtigen Betrieben das Geld vorzeitig aufgebraucht sein könnte  und etwa Reisebüros leer ausgingen.

Der Bund schlägt vor, dass er bei diesen zusätzlichen Mitteln wie bei den bisherigen Tranchen zwei Drittel oder CHF 1,675 Mia. übernehmen wird und die Kantone den Rest. Der Bundesanteil wird gemäss Anhang der Härtefallverordnung zu zwei Dritteln nach dem kantonalen BIP und zu einem Drittel nach der Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt.

Auch die Neuauflage der Covid-Solidarbürgschaften soll weiter vorbereitet werden, damit sie bei einer Verschlechterung des Kreditmarktes rasch aktiviert werden könnte. Schliesslich will der Bundesrat auch 2021 die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigungen auf die Bundeskasse nehmen. Zudem soll die Taggeldbezugsdauer für arbeitslose Personen verlängert werden. (TI)