
Der Antrag von Reisecocktail-Chefin Barbara Wohlfarth an die GV des SRV mit der Aufforderung zur konsequenten Einhaltung der Statuten (TRAVEL INSIDE berichtete) beschäftigt auch den Ombudsman.
Walter Kunz, Ombudsman der Schweizer Reisebranche, ist seitens der reisenden Konsumenten mit dem Thema Kundengeldabsicherung (KGA) konfrontiert. Als ehemaliger Geschäftsführer des SRV war er an der Ausarbeitung der aktuellen Statuten mitbeteiligt. Grund genug für TRAVEL INSIDE ihn um seine Meinung zum Antrag zu befragen.
Walter Kunz, wie steht der Ombudsman zum Antrag an den SRV von B. Wohlfarth wonach die Mitglieder nur Leistungen an Vermittler liefern dürfen, welche eine Kundengeldabsicherung (KGA) besitzen?
Eine Durchsetzung dient sicherlich der Chancengleichheit unter den Reisebüros. Für mich als Ombudsman ist es aber von viel grösserer Relevanz, dass damit das Risiko massiv gemindert werden kann, dass der Endkunde im Konkursfall zu Schaden kommt.
Wie gross sind die Reklamationen beim Ombudsman, welche diese Thematik betreffen?
Konkrete Reklamation zur Belieferungspolitik erhalten wir keine. B2B Thematiken gehören ja nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Es gibt aber immer wieder Endkunden, die sich über uns beschweren, weil wir die Bearbeitung eines Falles auf Grund der fehlenden Kundengeldabsicherung ablehnen.
Die Ombudsstelle bearbeitet gemäss Reglement nur Fälle von Reiseunternehmen mit KGA – Würde es der Glaubwürdigkeit dienen, wenn dieser Antrag angenommen würde?
Es würde vor allem dem Endkonsumenten dienen, der dadurch besser geschützt werden kann.
Nicht alle Reisebüro-Vereinigungen haben Mitglieder mit KGA, spielt dies eine Rolle?
Hierzu müssen die einzelnen Vereinigungen selber Stellung nehmen.
Sollten Verbände solche Mitglieder ausschliessen?
Das muss jeder Verband für sich entscheiden. Aber Fakt ist, dass gemäss Artikel 18 des Pauschalreisegesetz Reiseveranstalter und Reisevermittler die Kundengelder absichern müssen.
Sollten Verbände Mitglieder ausschliessen, die Firmen ohne KGA beliefern?
Auch diese Frage sollten sich die Verbände selber stellen.
Wie kann so eine Kontrolle gemacht werden, und von wem?
Diese muss zwingend von jedem einzelnen Reiseunternehmen selbst durchgeführt werden. Ein Verband kann und darf diese Kontrollfunktion nicht nur – aber vor allem aus Datenschutzgründen gar nicht übernehmen.
Interview: Angelo Heuberger








